Ich habe nach dem Sturmtief Xaver der Bundesregierung Fragen gestellt, wie sie gedenkt, mit den Schäden umzugehen, die an der Küste entstanden sind. Hier nun zuerst die beiden Fragen und die Antworten des Staatssekretärs:
Frage:
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Schadenshöhe durch die Stürme Xaver und Christian an den deutschen Küsten vor und wie verteilen sich nach nach Kenntnis der Bundesregierung die Anteile an den Kosten der Schadensregulierung?
Antwort:
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zur Schadenshöhe sowie zur Verteilung der Kosten der Schadensregulierung.
Frage:
Plant die Bundesregierung angesichts von Extremwetterereignissen wie Sturm Xaver zusätzliche Maßnahmen zum Küstenschutz, und wenn ja welche? (Bitte mit Begründung)
Antwort:
Die Planung und Durchführung des Küstenschutzes ist in Deutschland nach dem Grundgesetz Aufgabe der Küstenländer
Erstaunlich ist zunächst einmal, dass die Bundesregierung, anders als in Wahlkampfzeiten beim Elbehochwasser, offenbar nicht einmal interessiert ist welche Schäden durch die aktuellen Extremwetterereignisse entstanden sind. Diese Ignoranz den Menschen und Kommunen der betroffenen Regionen gegenüber ist nicht hinnehmbar.
Auch für die Zukunft entzieht sich die Bundesregierung auf kaltem Wege ihrer Verantwortung. Die Bundesregierung verweist im Fall des Küstenschutzes auf die Zuständigkeit der Länder und argumentiert hier mit dem Grundgesetz. Dies verwundert mich schon ziemlich. Nach genauer Betrachtung ist der Küstenschutz im Grundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe definiert. In dem entsprechenden Paragraphen ist sogar festgelegt, dass der Bund mehr als die Hälfte der Kosten zu tragen hat. Die Haltung der Bundesregierung ist somit nicht wirklich nachvollziehbar.
Vielmehr ist diese Argumentation der Bundesregierung gerade für die Betroffenen vor Ort ein Schlag ins Gesicht. Die Bürgerinnen und Bürger der deutschen Inseln und der deutschen Küste haben aber ein Anrecht auf entsprechende Unterstützung. Der Klimawandel führt bekanntlich zum Anstieg des Meeresspiegels und vermehrt zu Extremwetterereignissen, wie etwa starke Stürme und Gewitter. Die Bundesregierung darf daher die Küstenländer mit dem Küstenschutz nicht allein lassen oder sich gar aus der Gemeinschaftsaufgabe zurückziehen. Wie es bereits im Mai dieses Jahres bezüglich der Insel Helgoland vom Bund angedacht wurde.
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