Verpackungsgesetz: Alter Wein in neuen Schläuchen

Andreas Morlok / pixelio.de

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Der neue Entwurf für ein Verpackungsgesetz ist nicht so neu, wie er daher kommt. Der Titel hat sich zwar geändert und wurde der Realität angepasst, diesen Entwurf weiterhin Wertstoffgesetz zu nennen wäre auch zu vermessen gewesen.

Inhaltliche Neuerungen gegenüber dem letzten Entwurf, damals noch für ein Wertstoffgesetz, gibt es keine. Meine Kritik bezüglich der Recyclingquoten für Verpackungen, der Kontrollinstanz „Zentrale Stelle“, der Ausgestaltung der Lizenz- bzw. Beteiligungsentgelte sowie der Abschaffung der Mehrwegquote bleibt bestehen.

Die wenig ambitionierte Quote für das werkstoffliche Recycling von Plastik wird festgeschrieben. Was eine Absage an die Kreislaufwirtschaft darstellt. Die Recyclingquoten für Verpackungen werden zwar erhöht aber statisch festgelegt und fortgeschrieben. Eine Ausgestaltung als selbstlernendes System findet nicht statt.

Die neu geschaffene Kontrollinstanz „Zentrale Stelle“ mit hoheitlichen Befugnissen, wird von weiterhin von Handel und Hersteller dominiert.

Die Ausgestaltung der Lizenz- bzw. Beteiligungsentgelte stellt keinen Anreiz für weniger Ressourcen- und Wertstoffverbrauch dar. Im Wettbewerb können die Dualen Systeme die Lizenzentgeltbemessung aber gar nicht ökologischer ausrichten. Hier wären klare staatliche Vorgaben wünschenswert gewesen.

Anstatt nun endlich unklare Ausnahmen bei der Pfandregelung für diverse Getränke abzuschaffen und somit kundenfreundlicher zu machen, bleibt alles beim Alten. Die neu eingeführte Pfandpflicht für Frucht- und Gemüse-Nektare mit Kohlensäure ist ein Tropfen auf den heißen Stein. Es fehlt eine klare gesetzliche Regelung bezüglich der Kennzeichnung von Einweg, die alle Getränkesorten erfasst, eine freiwillige Selbstverpflichtung ist hier nicht ausreichend. Es wird gar nicht erst versucht die in der Verpackungsverordnung vorgegebenen Mehrwegquoten endlich auch im Markt durchzusetzen. Hendricks kapituliert vor der Getränkeindustrie.

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