Petitionsausschuss: Bundeswehrrekrutierung Minderjähriger nicht gestoppt

Im Petitionsausschuss

Minderjährige verdienen besonderen Schutz. Aus diesem Grund setzt sich die Bundesrepublik Deutschland auf internationalem Parkett zu Recht gegen die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten und Kriegen und gegen die Rekrutierung in militärische und paramilitärische Organisationen ein. Im Jahr 2004 hat Deutschland das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten ratifiziert und sich damit zu einem weitreichenden Schutz von Minderjährigen verpflichtet. 2011 und 2012 hatte Deutschland den Vorsitz der Arbeitsgruppe „Kinder und bewaffnete Konflikte“ des UN-Sicherheitsrates (Security Council Working Group on Children and Armed Conflict – CAAC) inne uns setzt sich in dieser Funktion auch für weitere Verbesserungen der internationalen Maßnahmen ein. Diese Arbeit ist nach wie vor von großer Bedeutung, denn noch immer werden weltweit geschätzt 250.000 minderjährige Jungen und Mädchen zur Teilnahme an bewaffneten Konflikten gezwungen.

Völkerrecht im eigenen Land konsistent befolgen

Für die Glaubwürdigkeit dieses Engagements ist ein konsequenter Schutz von Minderjährigen im eigenen Land natürlich unerlässlich. In Deutschland werden jedoch noch immer Freiwillige mit einem Mindestalter von 17 Jahren als Soldat oder Soldatin in die Bundeswehr aufgenommen, um eine militärische Ausbildung zu beginnen. Das hier vorgelagerte Rekrutierungsverfahren, also das ungefragte Anschreiben von Jugendlichen mit entsprechender Werbung und demgemäß oft einseitig gestalteten Informationsmaterial, findet auf der Grundlage des Paragraphen 58c Soldatengesetz statt, welcher die umfassende Datenweitergabe von Minderjährigen an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW) durch die zuständigen Meldebehörden (also die Landkreise und kreisfreien Städte) regelt.

Petition zum Schutz der Selbstbestimmtheit von Koalition abgelehnt – GRÜNE für „straight 18“

Gegen dieses Relikt aus Zeiten, wo die Wehrpflicht noch nicht ausgesetzt war, also von vor sieben Jahren, wendet sich eine öffentliche Petition an den Bundestag, die wir Abgeordnete heute in der Petitionsausschusssitzung beraten haben. Hierin fordert der Petent – wie ich meine zu Recht – eine ersatzlose Streichung dieses Paragraphen um diese Datenweitergabe zu unterbinden, den gleichen Wettbewerb um die Auszubildenden herzustellen und das umfassende Recht jeder und jedes Minderjährigen auf (auch informationelle) Selbstbestimmtheit zu respektieren. Auch wir GRÜNE im Petitionsausschuss sind klar für die sogenannte „straight 18“-Regelung, also gegen eine Rekrutierung Minderjähriger. Wir wollen eine Freiwilligenarmee Bundeswehr, und haben seit jeher für die Abschaffung der Wehrpflicht gekämpft. Zwar sehen wir auch, dass auch die Bundeswehr entsprechend Personal rekrutieren muss, und hierfür kann sie durchaus auch angemessene Werbung machen, wie es zum Beispiel auch das jugendgerechte Berufseinsteigerportal wir sind bund. tut. Die Schwelle ist für uns da erreicht, wo Minderjährigen ungefragt Werbung für die Streitkräfte zugesandt wird. Ein solches Rekrutierungswesen weiterhin aus dem grundgesetzlichen Auftrag der Bundeswehr herzuleiten, teilen wir so nicht. Deshalb haben wir im Ausschuss beantragt die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

Leider hat die Große Koalition auch hier einmal mehr eine gute und bedenkenswerte Petition vom Tisch gewischt.

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