Elektromobilitätsgesetz: Scheitern mit Ansage

Vor einem Jahr (12. Juni 2015) trat das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) in Kraft.

Großes Getöse der Bundesregierung, wieder einmal wurde politisches Handeln der sogenannten Großen Koalition simuliert. Was ist seitdem passiert?

Der Ausbau der Elektromobilität in unserem Land verharrt auf minimalem Niveau. Im Mai diesen Jahres wurden nach Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamtes nur 588 Elektro-PKW in ganz Deutschland zugelassen, das sind 0,2 % aller Neuzulassungen und nur 14 (!) mehr als im Mai 2015, also vor Inkrafttreten des Gesetzes. Wenn sich dieser Zuwachs fortsetzt wird übrigens das Ziel der Bundesregierung, 1 Million Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen, im Jahr 2153 erreicht werden. Gleichzeitig sind trotz aller öffentlicher Empörung über #Dieselgate die Neuzulassungszahlen für Diesel-PKW im Mai um 8,3 % gegenüber dem Mai 2015 gestiegen. Da geht offenbar doch etwas schief!

Was ist zu tun angesichts diesen Scheiterns mit Ansage: Es ist naiv zu glauben, Kunden würden sich in Scharen für Elektroautos entscheiden, weil sie kostenfrei parken oder die Busspur nutzen können, während die Fahrzeuge deutlich teurer sind und Ladeinfrastruktur fehlt.

Anstatt Busspuren für Elektroautos freizugeben, sollten Elektrobusse, E-Taxis und elektrische Nutzfahrzeuge für die städtische Logistik gefördert werden. Das wäre ein Beitrag für die Zukunft der städtischen Mobilität.

Daneben aber muss die Bundesregierung beim Aufbau einer ausreichenden Ladeinfrastruktur für zukunftsfähige Mobilität in Vorleistung gehen. Elektro- und Wasserstofftankstellen wird eben nicht „der Markt“ hervorbringen, solange es so wenige Elektroautos im Verkehr gibt. Und gleichzeitig werden sich weiterhin kaum menschen für Elektrofahrzeuge entscheiden, solange es keine flächendeckende Ladeinfrastruktur gibt. Ähnlich wie bei der Marktstimulierung z.B. der Fotovoltaik durch das EEG halte ich es auch hier für nötig, dass der Staat nicht auf den Markt wartet, sondern mit eigenen Investitionen z.B. an Autobahnen und Bundesstraßen die Grundlage für eine Elektrifizierung des Straßenverkehrs legt.

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