Beratung des Düngegesetzes abgesetzt

Grundwasserkörper in schlechtem chemischen Zustand, Quelle: SRU 2015, S. 71

Grundwasserkörper in schlechtem chemischen Zustand, Quelle: SRU 2015, S. 71

Bärendienst für den Gewässerschutz

Die erneute Verschiebung der Beratung des Düngegesetzes im Deutschen Bundestag ist geradezu grotesk, dass die von der GroKo schon medial abgefeierte Einigung beim Düngegesetz vom CDU-Abgeordneten Holzenkamp torpediert wird. Der Kollege aus dem Oldenburger Münsterland trägt mit dieser Art von Lobbyarbeit zur Politikverdrossenheit in unserem Land bei. Die CDU/CSU versucht die schon weichen Vorgaben zur Umsetzung der Stoffstrombilanz weiter aufzuweichen. Das wird mit den Grünen nicht zu machen sein.

Gerade angesichts der EU-Vertragsverletzungsverfahren und des neuen Gutachtens des BDEW zu den Kosten der Nitratbelastung für Bürgerinnen und Bürger ist diese Verzögerung höchst ärgerlich. Denn dieses Gutachten und der Nitratbericht der Bundesregierung beweisen: Zu viele Gewässer in Deutschland sind mit zu viel Nitrat belastet – die Grenzwerte werden deutlich überschritten. Und das kann für die Verbraucher richtig teuer werden.

Es ist schon absurd, dass die Einigung für ein Düngegesetz von einem Bundestagsabgeordneten derart behindert wird. Es muss endlich ein Düngegesetz her, das den Wasserschutz zum Ziel hat. Böden und Gewässern ist es egal, ob Überdüngung aus großen oder kleinen Betrieben kommt – und auch, ob sie aus Gülle, Gärresten oder Kunstdüngergaben ausgewaschen wird.

Der BDEW fordert in seinem neuen Gutachten zu Recht, dass endlich reale Nährstoffsalden auf unseren Äckern die 170 kg Stickstoff pro Hektar und Jahr nicht überschreiten dürfen. Wenn sich am Düngerecht nichts ändert, könnte das Trinkwasser laut BDEW in einigen Regionen um bis zu 62 Prozent teurer werden. Die Verursacher müssen dafür sorgen, dass es nicht dazu kommt – damit nicht die Allgemeinheit für die Kosten der Verunreinigung aufkommen muss.

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2 Kommentare zu “Beratung des Düngegesetzes abgesetzt
  1. Pöll sagt:

    Erfreulich, dass ich immerhin hier etwas über diesen Skandal gelesen habe.
    Was ich nicht verstehe, ist die Tatsache, dass ein einziger Abgeordneter das neue Düngegesetz stoppen konnte. Waren etwa so wenig Abgeordnete anwesend? Das wäre dann noch ein zusätzlicher Skandal.
    Wie schön wäre es, wenn Abgeordnete für ihr Tun haften würden und Holzenkamp die drohende Milliardenstrafe zahlen müsste, was er nicht kann. Auch seine Partei sollte haften, weil sie den Quertreiber nicht ausgebremst hat.

    • Vielleicht etwas zur Klarstellung: natürlich kann nicht ein einziger Abgeordneter solch eine Entscheidung treffen, aber, weil sich die zuständigen Fachleute der Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU trotz vorheriger grundsätzlicher Einigung nicht auf den konkreten Gesetzentwurf einigen konnten, haben deren parlamentarische Geschäftsführer die Beratung des Tagesordnungspunktes „Düngegesetzgebung“ wieder von der Tagesordnung der Ausschüsse am Mittwoch und des Plenums am Donnerstag abgesetzt. So konnte es leider auch keine Abstimmung geben. Die Verantwortung tragen also die Koalitionsfraktionen gemeinsam, nicht nur der Fachabgeordnete, der offenbar beteiligt ist, wenn es keine Einigung gab.

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