Das Umweltbundesamt (UBA) ist und bleibt ein wichtiger Anwalt für den Umweltschutz. In den vierzig Jahren seines Bestehens hat es vieles bewirkt. Doch viel bleibt zu tun – im Klimaschutz wie im klassischen Umweltschutz.
Die Schwerpunkte 2014 des UBA zeigen auf, dass Umweltschutz kein Luxus für Besserverdienende ist, sondern alle Grundlagen unseres täglichen Lebens betrifft – Feinstaub in unserer Atemluft oder Quecksilber, das Wasser und Böden verunreinigt.
Doch welchen Stellenwert haben diese Erkenntnisse des UBA für die praktische Politik der Bundesregierung? Die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation WHO für den besonders gesundheitsschädlichen Feinstaub PM 2,5 in den Ballungsräumen und vieler Orts im ländlichen Raum wird seit Jahren nicht eingehalten. Konsequente Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger fehlen weiterhin.
Gleiches gilt für Quecksilberemissionen. Hier muss die Bundesregierung endlich die immissionsschutzrechtliche Privilegierung der Kohleverstromung aufheben und die Einhaltung von strengen Emissionsgrenzwerten für krebserzeugende Stoffe – analog zu den US-Grenzwerten für Quecksilber – sicherstellen.
Bodenschutz wird vom Umweltbundesamt als wichtiges Thema aufgegriffen. Wenn wir unsere Böden nicht schützen, wird nicht nur die Landwirtschaft Probleme bekommen, sondern auch der Arten- und Klimaschutz. Wir fordern die Stärkung des Bodenschutzes in der Landwirtschaft, im Baurecht, der Chemikalienpolitik und im Arzneimittelrecht. Die Bundesregierung verschläft dieses Thema, obwohl wir alle von gesunden Böden abhängig sind.
Hier geht es zu den Schwerpunkten 2014 des Bundesumweltamtes.
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