Legionellen sind Bakterien, die fast überall in unserer Umwelt vorkommen. Unter anderem sind diese in verschiedensten technischen Anlagen, wie Kläranlagen, Trinkwasserinstallationen, Whirlpools, Zierbrunnen, Verdunstungskühlanlagen oder Kühltürmen zu finden. Legionellen können unter bestimmten Bedingungen die Infektionskrankheit Legionellose („Legionärskrankheit“) verursachen, die unter Umständen lebensgefährlich sein kann.
In Deutschland ist trotz der bestehenden Meldepflicht von einer erheblichen Untererfassung der Fälle auszugehen. Nach Schätzungen des Kompetenznetzwerkes für ambulant erworbene Pneumonien („CAPNETZ“, www.capnetz.de) geht man für Deutschland von jährlich etwa 15.000 bis 30.000 Erkrankungen aus.
In ihrer Antwort auf unsere Kleine Anfrage „Legionellen in Industrieanlagen“ (Bundestagsdrucksache 18/4482) bezieht die Bundesregierung Stellung zu den erfassten Ausbrüchen der Krankheit und gibt Einblicke in ihre Planungen, die solchen Ausbrüchen entgegenwirken sollen.
Zwei größere Legionellenausbrüche ereigneten sich 2010 in Ulm/Neu-Ulm mit 64 Erkrankten und fünf Toten sowie in Warstein im August 2013 mit 159 Erkrankten und zwei Toten. Bei diesen waren laut Bundesregierung jeweils Kühltürme der Ausgangspunkt. In diesem Zusammenhang sehen wir GRÜNE es als zwingend erforderlich an, dass endlich konkrete Vorgaben und Grenzwerte gesetzlich verankert werden, um solchen Ausbrüchen vorzubeugen und die Gesundheit gerade von Anliegerinnen und Anliegern solcher Industrieanlagen zu schützen.
Auch die Bundesregierung kam bereits 2013 zu dem Schluss, dass weitere Regelungen erforderlich sind, um Bürgerinnen und Bürger effektiv vor Erkrankungen aufgrund von Legionellenausbrüchen zu schützen. Eine entsprechende Verordnung soll es aber erst 2016 geben – zudem noch ohne Grenzwerte, weil angeblich die wissenschaftliche Grundlage nicht ausreiche, um gesundheitlich begründete Grenzwerte festzulegen. Forschungsvorhaben in diesem Bereich erwähnt die Bundesregierung in ihrer Antwort aber nicht, was darauf hindeutet, dass auch mittelfristig keine Einführung eines Grenzwerts zu erwarten ist. Erstaunlich ist bei dieser Argumentation, dass es für Trinkwasseranlagen schon Vorschriften gibt, obwohl es auch hier keinen Beleg für einen ursächlichen Zusammenhang mit Erkrankungen gibt, großtechnische Anlagen aber weiterhin mit Samthandschuhen angefasst werden.
Vorsorgender Gesundheitsschutz sieht anders aus!
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