Lärmschutzregeln für Sportanlagen anpassen

Jugendsport [adel/pixelio.de]

Jugendsport

Auseinandersetzungen um Kinderlärm, der unter anderem auch von Sportanlagen ausgeht, belasten seit Jahren Gerichte und Streitparteien. Das Problem ist also nicht ganz neu. Der Bundestag hat schon am Ende der letzten Wahlperiode eine Lösung aufgezeigt. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat aber verzögert und taktiert, statt das Problem umfassend anzupacken. Dabei bedurfte es lediglich zweier kleiner Gesetzesänderungen.

In der vergangenen Wahlperiode wurde aufgrund des Drucks aus der Opposition im Bundesimmissionsschutzgesetz klargestellt, dass Kinderlärm im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung ist, und in der Baunutzungsverordnung wurde deutlich gemacht, dass Kinderbetreuungseinrichtungen in reinen Wohngebieten grundsätzlich – und nicht nur ausnahmsweise – zulässig sind.

Bisher drohen besonders alte Sportanlagen ganz wegzufallen, wenn sie saniert werden sollten. Das Ergebnis ist besonders paradox: Bevor eine Sportanlage ganz aus dem Stadtbild verschwindet, lässt man sie lieber dahinrotten. Auch wenn das Geld und der politische Wille seitens der öffentlichen Hand wären. Wir setzen uns dafür ein, dass eine Sportstätte ihren „Altanlagenbonus“ nicht verliert, nur weil sie modernen Standards an Umweltverträglichkeit und Sporttauglichkeit angepasst wird.

Wir Grüne haben in den Ausschussberatungen beantragt, Verbesserungen analog auch für die Jugendlichen im Bereich der Bolzplätze, Skateanlagen und ähnlicher Flächen anzustreben. In unserem Entschließungsantrag hatten wir damals den Vorschlag gemacht, in der Sportanlagenlärmschutzverordnung eine Regelung für die sogenannte Bolzplätze (und ähnliche Angebote) zu schaffen. Denn wo es um sportliche Betätigung von Jugendlichen geht, sollte der dazugehörige Lärm auch entsprechend behandelt werden. Dem ist die Bundesregierung bisher leider nicht nachgekommen.

Daher haben wir jetzt einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem wir fordern, Sport und Alltag zu verbinden und die Lärmschutzregeln für Sportanlagen den heutigen Anforderungen anzupassen. Denn auch Kinderlärm, der von Sportanlagen ausgeht, muss unter die „Kinderlärm-Privilegierung“ fallen. Denn auch Kinderlärm von Sportanlagen muss unter die „Kinderlärm-Privilegierung“ fallen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Sportanlagen leichter saniert werden können.

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