Kinderprivileg bei Sportlärm

Quelle: michael hirschka/pixelio.de

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Modernisierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung: Kinder bleiben benachteiligt

Sport hat in unserer Gesellschaft wichtige Funktionen, denn er fördert nicht nur die Gesundheit, sondern auch die gesellschaftliche Integration. Deswegen ist es mir ein wichtiges Anliegen, dass alle Menschen in Deutschland die Möglichkeit haben, sich in ihrem Umfeld sportlich zu betätigen. Gleichzeitig darf Sport nicht auf Kosten derjenigen betrieben werden, die in unmittelbarer Nachbarschaft von Sportanlagen wohnen und ein Recht auf Schutz vor Lärmimmissionen haben.

Die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die eigentlich einen fairen Ausgleich zwischen Sporttreibenden und Anwohner*innen schaffen soll, wurde ihrer Aufgabe in den letzten Jahren allerdings nicht mehr gerecht. Aufgrund veränderter Lebens-, Schul- und Arbeitsrealitäten von Kindern und Erwachsenen kam es vermehrt zu Konflikten zwischen Sport- und Wohnbedürfnissen.

Doch obwohl Bündnis 90/Die Grünen schon im März 2015 mit einem Antrag auf die Problematik aufmerksam machte, wurde eine Modernisierung der Sportanlagenlärmschutzverordnung lange versäumt. Nun hat die Bundesregierung endlich Schritte in die richtige Richtung unternommen. So sollen die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten sowie die mittäglichen Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um 5 Dezibel erhöht werden. Ich begrüße es außerdem, dass der sogenannte „Altanlagenbonus“ künftig auch bei umfangreichen Änderungen oder Modernisierungen einer Sportanlage gesichert ist.

Problematisch ist allerdings die Einführung der neuen Kategorie „urbane Gebiete“, denn in Gebieten dieser Kategorie sollen höhere, gesundheitsgefährdende Lärmgrenzwerte gelten. An anderer Stelle bleibt der Gesetzesentwurf der Großen Koalition dagegen hinter den Forderungen von Bündnis 90/Die Grünen zurück (siehe: unser Antrag und ein ergänzender Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes): So wird Kinderlärm auf Sportanlagen künftig nicht, wie von uns vorgeschlagen, dem Lärm in Kindergärten und auf (Ball-)Spielplätzen gleichgestellt. Damit wird eine Chance verpasst, die sportliche Betätigung von Kindern zu fördern.

Alles in allem beweist die Bundesregierung mit ihrem Gesetzesentwurf zwar einige Reformbereitschaft, konnte sich aber wohl nicht dazu durchringen, auf berechtigte Kritik und Verbesserungsvorschläge der Opposition einzugehen. Und das, obwohl die Positionen von Bündnis 90/Die Grünen in einer öffentlichen Anhörung auch von mehreren Sachverständigen bekräftigt wurden.

Hier findet ihr die Videoaufzeichnung der öffentlichen Anhörung zu zu der Verordnung der Bundesregierung Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung.

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