Angesichts der potentiellen Belastung in Häusern, die im Zeitraum 1956 bis 1989 errichtet oder letztmalig saniert wurden, ist es angezeigt, für diese Baualtersklassen von Einfamilienhäusern entsprechende Schadstoffscreenings anzubieten und im Falle einer anschließenden energetischen Sanierung im Rahmen der KfW-Förderprogramme zur CO2-Gebäudesanierung mit zu fördern.
Meines Wissens nach bestehen Förderprogramme zur altersgerechten oder energetischen Sanierung. Meiner Auffassung nach sollte diese staatliche Förderung auch die Kosten der Altlastenentsorgung beinhalten, wenn eine entsprechend hohe Belastung der Bausubstanz festgestellt wird, und es sich um Sondermüll handelt. Alternativ sollte die Bundesregierung einen Altlastensanierungsfonds für entsprechend belastete Gebäude auflegen. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich schließlich damals an staatliche Vorgaben gehalten, in Treu und Glauben gehandelt und ein staatlich zugelassenes Produkt verwendet.
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