EU verliert Teersandschlacht gegen Kanada

©Colin O'Connor/Greenpeace

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Die EU-Richtlinie zur Kraftstoffqualität verpflichtet die Produzenten, die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen bis 2020 um sechs Prozent zu verringern (im Vergleich zu 2010). Ursprünglich gab es für Teersandöle eine gesonderte Berechnungsgrundlage, die die besonders schlechte Klimabilanz der Gewinnung dieses Erdöls abbildete. Diese wird nun abgeschafft, wodurch die Einfuhr dieser Öle auf den europäischen Markt erheblich vereinfacht wird.

Vor allem unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit ist insbesondere die Gewinnung von Kraftstoffen aus Ölschiefer, Kohle und Teersanden extrem problematisch. Verfahren zur Kraftstoffgewinnung aus diesen Rohstoffen werden bisher hauptsächlich von Ländern außerhalb der Europäischen Union betrieben und zeichnen sich durch eine gegenüber herkömmlicher Kraftstoffproduktion erheblich höhere Klimaschädlichkeit aus. Unter extrem hohem Energieeinsatz wird dabei Bitumen aus einem Sandgemisch gewaschen. Dies führt zudem zu erheblichen Wasser-, Boden- und Luftverschmutzungen. Es ist umweltpolitisch unverantwortlich, Kraftstoffen aus Teersanden mit einer derart schlechten Treibhausgasbilanz zu zulassen.

Der Abbau von Teersanden und der Verkauf von Erdöl aus dieser Quelle muss gestoppt und nicht vereinfacht werden, denn Öle und Kraftstoffe aus Teersanden sind extrem klimaschädlich und ihr Abbau vernichtet den Lebensraum indigener Völker in Kanada, sowie eine der letzten nahezu unberührten Naturlandschaften mit einer unbeschreiblichen Artenvielfalt.

Die jetzige Entscheidung ist ein klarer Sieg für die kanadische Erdöllobby und wie die Pipeline Keystone XL von Kanada an den Golf von Mexiko ein weiterer Sargnadel für den Internationalen Umweltschutz.

Wir fordern, dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene gegen eine Markteinführung von Kraftstoffen aus Ölschiefer, Kohle oder Teersanden einsetzt soll und die vorgeschlagene Berechnungsvorschrift im Anhang I des Richtlinienvorschlags geändert wird. Die Berechnungsvorschrift muss für die Anbieter fossiler Kraftstoffe einen wirklichen Anreiz zur Treibhausgasminderung darstellen. Dies bedeutet, dass die im Anhang 1 festgehaltenen, tatsächlichen Lebenszyklustreibhausgasintensitäten der Herkunftsquellen für die Berechnungen verwendet werden müssen.

Hier der Antrag der Grünen zu Teersanden und der EU-Richtlinie zur Kraftstoffqualität

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