Wahlprüfsteine

Als Wahlprüfsteine werden Anfragen von Gewerkschaften, Lobby-Organisationen usw. und die darauf erfolgten Antworten der befragten Parteien bezeichnet, die vor Wahlen oder anstehenden politischen Entscheidungen veröffentlicht werden und die politische Entscheidungsfindung beeinflussen sollen. Hier möchte ich meine Antworten veröffentlichen:

Weitere Fragen habe ich bei abgeordnetenwatch.de beantwortet.


16.09.2012: Initiative 27. Januar e.V.

1. Frage: Im Jahr 2015 jährt sich das Ende des Zweiten Weltkrieges und das Ende des Holocaust zum 70. Mal. Zudem bestehen im Jahr 2015 die diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel seit 50 Jahren. Welche Bedeutung haben diese Jahrestage aus Ihrer Sicht?

Historische Jahrestage sind Anlässe, sich in Politik und Gesellschaft über die Ursachen, Folgen und Lehren zu vergewissern. Dies gilt umso mehr, wenn die Ereignisse für viele Zeitgenossen so weit zurück liegen, dass keine persönlichen Erinnerungen oder Erfahrungen damit verbunden sind. Der Zweite Weltkrieg und die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden waren beispiellose Menschheitsverbrechen. Die permanente – oft auch nur widerwillige – Auseinandersetzung mit dieser dunklen Seite der deutschen Geschichte hat unser Gemeinwesen und die deutsche Politik maßgeblich geprägt. Einen Schlussstrich für diese Auseinandersetzung darf es nicht geben. Der Kampf gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Fremdenfeindlichkeit ist eine dauerhafte und alltägliche Verpflichtung. Auch die historische Aufarbeitung ist nicht abgeschlossen. Für die Nachgeborenen geht es in der Auseinandersetzung mit den Verbrechen der Generation ihrer Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern dabei nicht um persönliche Schuld. Als deutsche Staatsbürger und Mitverantwortliche für das Gemeinwesen müssen sie sich aber damit auseinandersetzen, welche Verantwortung sich daraus für sie und die deutsche Politik und Gesellschaft ergeben. Unter anderem die zunehmend geringer werdenden Möglichkeiten, die Erfahrungen von Überlebenden direkt zu hören, zwingt uns dazu, die Frage der Erinnerung und des angemessenen Gedenkens neu und erlebbar zu beantworten.

Der 50. Jahrestag der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Deutschland und Israel wird ebenfalls ein Anlass sein, sich jenseits tagespolitischer Ereignisse über die Besonderheit und das Fundament der deutsch-israelischen Beziehungen zu verständigen. Dabei geht es nicht nur um die diplomatischen Beziehungen und die Auseinandersetzung darüber, was Deutschlands Verantwortung für den Holocaust für die deutsche Außenpolitik und der Politik gegenüber Israel bedeutet. Für das wechselseitige Verständnis ist es nicht zuletzt wichtig, dass der zivilgesellschaftliche Austausch, das Sammeln persönlicher Erfahrungen als immer wichtiger werdender Beitrag der deutsch-israelischen Beziehungen betrachtet werden.

2. Frage: Der Staat Israel wird immer wieder und auch dauerhaft angefeindet und bedroht, insbesondere vom Iran, von der Hisbollah und von der Hamas. Wie sollte Deutschland Ihrer Meinung nach darauf reagieren?

Deutschland muss klar machen, dass es jenseits der Zusammensetzung der jeweiligen israelischen Regierungen grundsätzlich und uneingeschränkt das Existenzrecht des Staates Israels in gesicherten Grenzen bejaht und sich jeder Position, die dieses infrage stellt, widersetzen wird. Deutschland muss sich weiterhin zusammen mit den fünf permanenten Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates in Verhandlungen mit dem Iran dafür einsetzen, dass das iranische Atomprogramm ausschließlich zivilen Zwecken dient. Deutschland muss uneingeschränkt militärische und verbale Angriffe von Hamas und Hizbollah gegen Israel verurteilen. Gleichzeitig sollte Deutschland keine Politik unterstützen, die versucht, Hamas und Hizbollah durch einen Boykott bzw. militärisch zu beseitigen. Alle bisherigen Versuche in diese Richtung haben dieses Ziel verfehlt bzw. sich als kontraproduktiv erwiesen.

Wichtig ist mir in diesem Zusammenhang auch, zu betonen, dass die israelische Siedlungspolitik der letzten Jahre leider der Suche nach umfassendem Frieden in der Region auch nicht zuträglich war.

3. Frage: Der vom Deutschen Bundestag initiierte Antisemitismusbericht und weitere aktuelle Untersuchungen weisen darauf hin, dass in Teilen der deutschen Bevölkerung antisemitische Ansichten und Einstellungen vorhanden sind.

Zudem kam es auch zu antisemitischen Aussagen und Übergriffen. Was sind Ihre Ansätze, um von politischer Seite her konkret etwas hiergegen zu tun, auch im Zusammenwirken mit zivilgesellschaftlichen Initiativen?

Antisemitismus ist trauriger deutscher Alltag. Mindestens zweimal täglich gibt es in Deutschland eine antisemitische Straftat. Es ist deshalb demokratische Pflicht, jedem Erscheinen von Antisemitismus entschlossen entgegen zu treten. Und es ist die Verantwortung der Politik, die Zivilgesellschaft in ihrem alltäglichen Kampf gegen Antisemitismus zu unterstützen, statt durch Hürden (Extremismusklausel) zu schwächen. In einem ersten Schritt müsste die Bundesregierung die Empfehlungen bezüglich der Bundesprogramme für Demokratie, gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus umsetzen. Im Bericht wird beispielsweise die enorm hohe Ko-Finanzierung kritisiert, die Projekte selbst mitbringen müssen, um überhaupt gefördert zu werden. Oder auch die kommunale Bindung eines Projekts ist ein Problem, denn eine Kommune, die bei ihren antisemitischen Problemen wegschaut, wird sicher keine Initiative gegen Antisemitismus in ihrem Ort unterstützen.

4. Frage: Die Europäische Union bringt sich in politischen Fragen gegenüber Israel und seinen Nachbarn im Nahen Osten ein. Wie schätzen Sie die EU-Nahost- Politik ein und welche Rolle sollte Deutschland hierbei in der EU einnehmen?

Die EU hat in den Schlussfolgerungen des Rates zum Nahost-Friedensprozess immer wieder Dinge betont, die auch wir für essentiell halten. So heißt es in den Schlussfolgerungen vom 12.5.2011: „Es wird keinen dauerhaften Frieden geben, solange nicht das Streben der Palästinenser nach Staatlichkeit und Souveränität wie auch das Streben der Israelis nach Sicherheit durch einen ausgehandelten umfassenden Frieden auf der Grundlage einer Zweistaatenlösung erfüllt wird.“ Ebenso betonte die EU, „dass sie keine Änderungen der Grenzen von vor 1967, auch was Jerusalem betrifft, anerkennen wird, die nicht zwischen beiden Parteien vereinbart wurden. Sie bekundet ihre Entschlossenheit, dafür zu sorgen, dass im Einklang mit dem Völkerrecht in allen Abkommen zwischen dem Staat Israel und der Europäischen Union unmissverständlich und ausdrücklich erklärt wird, dass sie nicht für die von Israel 1967 besetzten Gebiete, namentlich die Golanhöhen, das Westjordanland einschließlich Ostjerusalems und den Gazastreifen, gelten.“

Deutschland sollte in allen Diskussionen um Israel immer deutlich machen, dass es jenseits der Zusammensetzung der jeweiligen israelischen Regierungen grundsätzlich und uneingeschränkt das Existenzrecht des Staates Israels in gesicherten Grenzen bejaht und sich jeder Position, die dieses infrage stellt, widersetzen wird. Ebenso sollte Deutschland klar machen, dass es für die weitere Fortentwicklung und Existenz des Staates Israel unerlässlich ist, den israelisch-palästinensischen Konflikt zu regeln und dass Israel in seiner jetzigen Struktur nur fortbestehen kann, wenn der Konflikt in der Struktur zweier nebeneinander existierender Staaten geregelt wird. Grundlage einer solchen Regelung wiederum ist die Beendigung der Entwicklungen, die faktisch oder perspektivisch die Grenzlinien von 1967 als Grundlage für eine einvernehmliche territoriale Regelung verwischen oder aufheben.

5. Frage: Die deutsch-israelischen Beziehungen sind von vielfältigen Kontakten in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und weiteren Bereichen geprägt. Wie kann die deutsch-israelische Zusammenarbeit und Freundschaft gefördert und weiter ausgestaltet werden, konkret auch im Kontext Ihres Wahlkreises?

Fragen der Erinnerung und des angemessenen Gedenkens an das Menschheitsverbrechen der Shoah stellen sich in der deutschen wie in der israelischen Gesellschaft gleichermaßen, wenn auch in unterschiedlicher Weise und Perspektive. Der Dokumentarfilm „Die Wohnung“ von Arnon Goldfinger ist ein ausgesprochen eindrückliches Beispiel dafür. Die gemeinsame Diskussion hierüber ist eine generelle Aufgabe, könnte aber besonders in der Begegnung zwischen Jugendlichen aus beiden Staaten aufgegriffen werden.
Kontroversen, Missverständnisse und Vorurteile im Zusammenhang mit Einstellungen zum israelisch-palästinensischen Konflikt sollten in Begegnungen nicht ausgeklammert, sondern offensiv angegangen werden. Dazu gehört auch ein Austausch über die Entwicklungen und Perspektiven der beiden Staaten in ihrem sehr unterschiedlichen Umfeld der EU und des Nahen Ostens.

In Begegnungen sollten die Erfahrungen im Umgang mit gesellschaftlichen Herausforderungen aufgegriffen und ausgetauscht werden, mit denen beide Gesellschaften sich konfrontiert sehen (Umgang mit Minderheiten, Umweltprobleme, Bewältigung der Probleme von Einwanderungsgesellschaften, Umgang mit politischen Flüchtlingen, etc.).


16.09.2012: Mehrgenerationenhäuser

1) Haben Sie persönlich schon einmal ein Mehrgenerationenhaus besucht?

[X] Ja, ich habe folgendes Mehrgenerationenhaus schon einmal besucht: u.a. CASA Metjendorf

Wie beschreiben Sie Ihren ersten Eindruck?

Das Haus vermittelt einen offenen, kommunikationsfördernden Eindruck und wirkt – auch mit seinen Außenanlagen – lebendig und belebt.

Wo sehen Sie persönlich den sozialen Mehrwert eines Mehrgenerationenhauses?

Es schafft zum einen Raum und Infrastruktur für Begegnung für aktive Gruppen engagierter Menschen in ihrem Sozialraum, zum anderen auch für einen ungezwungenen Kontakt zwischen den Generationen, die zeitgleich in verschiedenen Räumen oder auch gemeinsam ihren Aktivitäten nachgehen können.

2) Befürworten Sie eine weitere finanzielle Unterstützung der Mehrgenerationenhäuser?

[X] Ja, ich befürworte eine weitere finanzielle Unterstützung der Mehrgenerationenhäuser.

Haben Sie ggf. bereits konkrete Vorstellungen für die finanzielle Ausgestaltung? Wenn ja, welche?

Die Förderung sollte m.E. als strukturelle Förderung verstetigt werden – unabhängig von aktuellen Projekten und je nach Lage um weitere Elemente community development-basiertes Quartiersmanagement ergänzt werden.

3) Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl in den Bundestag konkret für eine Gesetzesinitiative auf Bundesebene einsetzen, um somit eine nachhaltige finanzielle Sicherung der Mehrgenerationenhäuser anzustreben und gesetzlich zu verankern?

[X] Ja, ich werde mich für eine Gesetzesinitiative einsetzen.

Warum ist Ihnen dies ein persönliches Anliegen?

In unserer effizienzzentrierten Welt brauchen Menschen offene, zwangfreie Kommunikationsräume, in denen Initiativen und Gruppen aktiv sein können.

Wie werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl in den Bundestag konkret für eine Gesetzesinitiative einsetzen?

Ich werde mich bemühen, im Gespräch mit den FachpolitikerInnen meiner eigenen und der anderen Fraktionen dieses Anliegen zu unterstützen und mich dafür einsetzen, hierfür die nötigen Haushaltsmittel bereitzustellen.

4) Wie werden Sie konkret vorgehen, um den Fortbestand der Mehrgenerationenhäuser nach Auslaufen der aktuellen Förderung 2014 zu sichern und die verschiedenen Ebenen in eine Zukunftsstrategie mit einbeziehen?

a) auf Bundesebene

Siehe Frage 3.

b) auf Landesebene

Durch Unterstützung entsprechender Initiativen auf Landesdelegiertenversammlungen.

c) auf kommunaler Ebene/Landkreisebene

In Kreismitgliederversammlungen und Kreistag bei Bedarf.

5) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das generationenübergreifende Arbeiten als Querschnittsaufgabe definiert und eine entsprechende Zusammenarbeit verschiedener Ressorts auf allen Verwaltungsebenen von Bund, Ländern und Kommunen vorangetrieben wird? Wenn „Ja“, wie werden Sie sich einsetzen?

[X] Ja, ich werde mich dafür einsetzen, und zwar wie folgt:

Als GRÜNER stehe ich für ganzheitliche Betrachtungen und werde diese natürlich auch in dieser Frage auf allen Ebenen einbringen.


02.09.2012: BI Rastede – Kuhdorf, Nein Danke!

1. Am unmittelbaren Ortsrand von Rastede ist ein Kuhstall geplant, in dem ursprünglich 1000 Kühe bzw. nun noch 600 Kühe bewirtschaftet werden sollen. Wie ist Ihre grundsätzliche Haltung zu diesem Projekt?

Ein solches Großstallbauprojekt halte ich grundsätzlich in Rastede und anderswo für nicht sinnvoll – und zwar aus diversen Gründen:

  • Milchviehhaltung ohne Möglichkeit zu regelmäßigem Weidegang entspricht nicht meiner Überzeugung bzgl. artgerechter Viehhaltung
  • Die mit einem solchen Großstall verbundenen Futtermittelimporte, Trinkwasserverbräuche und Gülleüberschüsse sind einer zukunftsfähigen Entwicklung der Landwirtschaft im Einklang mit unseren natürlichen Lebensgrundlagen nicht dienlich
  • Durch immer größere Tierställe bei gleichbleibender (oder sogar abnehmender) Flächenverfügbarkeit in der Region verschärft sich der brutale Verdrängungswettbewerb in der Landwirtschaft weiter, so dass die wirtschaftlichen Existenzmöglichkeiten in bäuerlicher Agrarstruktur zugunsten agroindustrieller Lebensmittelproduktion gefährdet sind
  • Ein echter Bedarf an zusätzlich zu erzeugenden riesigen Milchmengen durch stark ausgebaute Milchviehbestände in der Region ist nicht erkennbar. Vielmehr sind die Milch-Erzeugerpreise durch großes Angebot schon heute phasenweise massiv unter Druck. Nach Wegfall der Milchquote in wenigen Jahren wird sich diese Situation noch verschärfen

Daneben käme für den konkreten Standort (in der bisher bekannten Planung) eine erhebliche zusätzliche Belastung der AnwohnerInnen durch Emissionen des Großstalles in Form von Stickstoff, Ammoniak, Feinstäuben, Abgasen und Lärm, die die Lebensqualität aller Einwohner in Rastede verschlechtern würden – auch wenn sie unter gesetzlich vorgegebenen Grenzwerten blieben. Diese Emissionen mit ihrer umweltbelastenden Wirkung gäbe es prinzipiell natürlich an jedem Standort, eine – rechtlich möglicherweise nach gegenwärtiger Gesetzeslage sogar zulässige – Verwirklichung eines solchen Projektes am bisher bekannten Standort wäre allerdings zusätzlich wegen der besonderen Nähe zum Wohnort mehr als unsensibel.

2. Welche Vor- und Nachteile sehen Sie für den Residenzort Rastede und die Parklandschaft Ammerland, sollte der geplante Kuhstall tatsächlich gebaut werden?

Vorteile für den Ort kann ich bei einem solchen Projekt nicht erkennen. Selbst die vom Antragsteller sicherlich erwarteten betriebswirtschaftlichen Gewinne für sein Unternehmen stehen aus meiner Sicht auf tönernen Füßen, da er sich in eine noch größere Abhängigkeit u.a. von Milch-(Pulver) und Futtermittelpreisen auf dem Weltmarkt begeben würde.

Nachteile drohen der Gemeinde sicherlich durch eine Zunahme des Verkehrs (Futtermittel-, Milch- und Gülletransporte), zusätzliche Emissionen, die schädlich für Mensch und Natur sind und eine drohende weitere Verarmung der bäuerlich-landwirtschaftlichen Struktur mit ihrer traditionellen Grünlandwirtschaft. Auch für den naturnahen Tourismus ist der Ausbau einer Agroindustrie diesen Stils sicherlich nicht förderlich.

3. Die BI Rastede ist gegen eine Umsetzung der besagten Kuhstallpläne vom Landwirt Meyer-Hullmann, ebenso wie ein großer Teil der BürgerInnen in Rastede. Zwar ist die Auseinandersetzung um dieses Projekt hauptsächlich die Angelegenheit der Gemeine und des Landkreises. Wie sehen Sie Ihre Rolle als Direktvertreter dieser Menschen in diesem Konflikt?

Als Abgeordneter/Volksvertreter wird es meine Aufgabe sein, sowohl meine politischen Überzeugungen wie auch die Interessen der Bevölkerung (nicht nur, aber insbesondere derjenigen aus meinem Wahlkreis) im Berliner Parlament zu vertreten. Dazu gehört für mich als Vertreter des ländlichen Raumes insbesondere der große Wunsch der Menschen hier nach einer echten „Agrarwende“, d.h. nach einer Veränderung der politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen, so dass die Zukunft der Landwirtschaft nicht im Höfesterben und „Wachsen oder Weichen“ liegen muss, sondern in einem Umbau hin zu einer bäuerlichen Landwirtschaft, die für die Zukunft gesunde, gentechnikfreie Lebensmittel im Einklang mit Tier- und Naturschutz produzieren kann und die den LandwirtInnen von morgen ein gutes Auskommen ermöglicht.
Dazu müssen Bund, Europa, Land und Kommunen zusammen wirken. Ich werde auf Bundesebene gerne meinen Beitrag dazu leisten.

4. Wie sieht Ihrer Meinung nach eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Deutschland resp. im Nordwesten der Republik aus?

Eine zukunftsfähige Landwirtschaft in unserer Region wird sich wieder deutlich mehr um regionale Produktion und Vermarktung qualitativ hochwertiger Lebensmittel kümmern müssen. Die Orientierung auf Massenproduktion für den Weltmarkt birgt große ökologische und ökonomische Risiken, die in der Regel von den Bauern getragen werden. Konventionelle und Bio-Landwirtschaft werden sich gemeinsam an flächenverträglichen Viehbestandsobergrenzen und Futtergrundlagen orientieren müssen. Dabei wird die Ökolandwirtschaft zunehmend aus der „Nische“ herauskommen, weil die VerbraucherInnen – nicht nur aufgrund vieler Lebensmittelskandale – langsam wieder ein Gefühl dafür entwickeln, dass gute Nahrung auch ihren guten Preis haben darf und muss.

5. Vieles wird bei der Realisierung des geplanten Kuhstalls auf Bundesebene durch entsprechende Bundesgesetze geregelt (bspw. Bundesimmissionsschutzgesetz). Halten Sie verschärfte Bestimmungen für die Agrarindustrie für notwendig?

Wir fordern ein neues Tierschutzgesetz, um Massentierhaltung einen Riegel vorzuschieben.

Natürlich muss der Bundesgesetzgeber außerdem beim Baurecht die Bedingungen für die Entwicklung der Landwirtschaft aktiv mitbestimmen. Hier geht es aktuell vor allem um den § 201 BauGB, in den endlich wieder hereingeschrieben werden muss, dass bei zukünftigen Stallgenehmigungen das Futter für die Tiere nicht nur theoretisch überwiegend auf Hofflächen erzeugt werden könnte, sondern auch praktisch dort erzeugt wird. Auch die Frage der Privilegierung gewerblicher Stallbauvorhaben über den § 35 (1) Nr. 4 muss aus meiner Sicht dringend revidiert werden, um Kommunen mehr Möglichkeiten planerischer Gestaltung zu geben.

6. Gesetzt den Fall, Ihre Fraktion in Berlin würde einen weiteren Ausbau der industriellen Landwirtschaft befürworten, eine Mehrheit der Bevölkerung im Ammerland sich aber gegen diese Form der Landwirtschaft aussprechen. Würden Sie sich dann auf den Artikel 38 GG (Gewissensverpflichtung) berufen und ggf. gegen Ihre Fraktion im Bundestag stimmen?

Diesen Fall kann ich für meine zukünftige GRÜNE Fraktion definitiv ausschließen. Unser Ziel lautet eindeutig „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“!

7.  Als Bürgerinitiative sind wir für mehr Einflussmöglichkeiten der Bürger in Form direkter Demokratie. Auf Bundesebene ist dies nach allgemein herrschender Meinung praktisch nicht vorgesehen. Wie ist Ihre Einstellung diesbezüglich vor dem Hintergrund des Art. 20 Abs. 2 GG, der explizit „Wahlen und Abstimmungen“ vorsieht?

Als GRÜNER befürworte ich ausdrücklich die Schaffung eines Rechtes, auch auf Bundesebene Volksabstimmungen zu wichtigen bundesweit relevanten Fragen durchzuführen. Darüber hinaus wäre es in Niedersachsen auch sinnvoll, Fragen der Bauleitplanung endlich nicht mehr von der Bürgerbeteiligung auszuschließen, wobei das im konkret vorliegenden Rasteder Fall nur helfen könnte, wenn gleichzeitig die Privilegierung für den Massenstall aufgehoben wäre.

8. Viele BürgerInnen aus Rastede und de Ammerland fühlen sich durch einen Riesenkuhstall, wie er gerade geplant wird, in vielerlei Hinsicht bedroht, sei es im Hinblick auf Umweltbelastungen, Gesundheit, Wertverfall der Grundstücke etc. Art. 14 Abs. 14 fordert explizit den Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ ein. Inwieweit sehen Sie einen Zusammenhang zwischen der GG-Forderung un en Ängsten der betroffenen Bürger?

Grundgesetzliche Fragen sind letztlich Sache des Bundesverfassungsgerichtes und bei Planungsvorhaben geht es immer auch um Güterabwägungen, die naturgemäß aus unterschiedlichen Betroffenheiten auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

Wichtig wären aus meiner Sicht aber im konkreten Fall zwei Punkte:

  1. Ein Investor sollte unbedingt versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit Nachbarn und örtlicher Gemeinschaft suchen
  2. Durch die oben angesprochenen Gesetzesänderungen müssen Kommunen endlich in die Lage versetzt werden, überhaupt erst die notwendigen Güterabwägungen durchzuführen.

20.08.2013: Atomausstieg selber machen

1. Als PolitikerIn erfüllen Sie eine Vorbildfunktion für die BürgerInnen. Beziehen Sie Ökostrom a) in Ihrem Büro? b) zu Hause?

Ich beziehe Ökostrom seit vielen Jahren – da mein Büro auch in meinem Wohnhaus ist also sowohl beruflich wie auch privat.

2. Von welchem Stromanbieter werden Sie versorgt?

Ich beziehe meinen Ökostrom von dem kommunalen Ökostromanbieter Friesenenergie.

3. In Deutschland sollen die meisten Atomkraftwerke noch bis zum Jahr 2022 in Betrieb bleiben. Werden Sie sich im Bundestag dafür einsetzen, die Atomkraftwerke schneller abzuschalten?

Als Grüner war und bin ich mit dem Atomausstiegskompromiss von 2011 nicht zufrieden. Ich bin überzeugt davon, dass der Atomausstieg ohne Gefährdung unserer Versorgungssicherheit in Deutschland weitaus schneller als im Gesetz für 2022 beschlossen zu schaffen ist und werde weiterhin alles in meiner Macht Stehende tun, um schnellstmöglich aus dieser nicht beherrschbaren Hoch-Risikotechnologie auszusteigen und nicht noch mehr Atommüll zu produzieren, von dem bis heute niemand weiß, wie er entsorgt werden soll.


13.08.2013: Bundesverband WindEnergie e. V.

1. Allgemeine Fragen zur Energiewende:

a) Treten Sie für eine vollständige Umstellung der Stromversorgung auf Erneuerbare Energien bis zum Jahr 2050 ein?

Als Grüne haben wir hier noch deutlich ambitioniertere Ziele. Wir wollen – und halten es auch für technisch machbar – eine regenerative Stromversorgung bis zum Jahr 2030. Bis 2050 wollen wir auch den Wärmesektor komplett umstellen.

b) Welche Voraussetzungen müssen nach Ihrer Einschätzung geschaffen werden, um die Umstellung umsetzen zu können?

Wir müssen die Energiepolitik auf Bundesebene endlich in einem starken Ressort bündeln und einen Masterplan Energiewende kohärent entwickeln und durchsetzen.

Die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien erfordert einen grundlegenden Umbau des Versorgungssystems hin zu erneuerbaren Energien, intelligenten und leistungsfähigen Netzen, Effizienz sowie einer breiten Akzeptanz und Einbeziehungen der Bürgerinnen und Bürger. Dazu wollen wir die folgenden Maßnahmen umsetzen:

  1. Fortsetzung des Ausbaus Erneuerbare Energien auf der Grundlage des EEG sowie eines novellierten EE-Wärmegesetzes.
  2. Veränderung des Strommarktdesigns, damit die Erneuerbaren mittelfristig auch ohne Förderung am Markt bestehen können und Investitionsanreize für die erforderliche Back-up-Struktur aus flexiblen Kraftwerken, Lastmanagement und Speichern entstehen.
  3. Aus- und Umbau der Netzinfrastruktur sowie Verstärkung der Erforschung und Markteinführung von Speichern.
  4. Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung, z. B. durch die Auflage eines neuen Energiesparfonds zusätzlich zu den bewährten Einsparprogrammen im Gebäudebereich. Der Fonds soll vor allem die energetische Sanierung in Quartieren mit hohem Anteil einkommensschwacher Haushalte sowie die Stromeinsparung fördern.
  5. Umsetzung eine EU-Ziels von 30 Prozent CO2-Reduktion bis 2020 sowie ambitionierte und verbindliche EU-Klimaziele für 2030.
  6. Reform des Emissionshandels: Wir wollen die Zahl der CO2-Emissionszertifitkate verknappen und einen Mindestpreis von 15 Euro pro Tonne CO2 einführen, denn nur ab einem realistischen Preisniveau werden Klimaschutzanstrengungen auch wirklich angepackt.

c) Befürworten Sie die Beibehaltung der wesentlichen Eckpfeiler des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) wie Einspeisevorrang, feste Einspeisevergütung, Netzausbauverpflichtung der Netzbetreiber?

Ja, das EEG ist die Grundlage für den riesigen Erfolg der erneuerbaren Energien in unserem Land, das wir nicht leichtfertig populistischen Angriffen opfern sollten. Allerdings müssen wir das Design der EEG-Umlage so umgestalten, dass sie von den Börsenstrompreisen teilweise entkoppelt wird, und die die vielen Ausnahmeregelungen/Begünstigungen für Großverbraucher beendet werden. Wichtig ist außerdem die Wiederherstellung klarer, verläßlicher Gesetzesgrundlagen, um die verlorengegangene Investitionssicherheit für InvestorInnen und Banken zurück zu gewinnen.

d) Befürworten Sie eher zentrale oder eher dezentrale Stromversorgungsstrukturen in Deutschland?

Eine auf 100 % erneuerbaren Energien basierende Stromversorgung wird beides brauchen: Während dezentrale Erzeugungs- und Verteilstrukturen die Energiewende vor Ort voran treiben und die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung sichern, sorgen z.B. in einem Masterplan Energiewende geordnet aufgebaute Offshore-Kapazitäten und neue HGÜ-Leitungen für einen überregionalen Ausgleich. Ergänzend müssen schnellstens dezentrale Speicherkapazitäten entwickelt (u.a. über die Nutzung der Speicherwirkung von Kälte- und Wärmespeichern) und über eine Koppelung der EEG-Vergütung für neue Haus-PV-Kraftwerke an die Installation von Hausspeichern.

e) Stimmen Sie mit der Auffassung überein, dass der derzeitige Strompreis nicht die wahren Kosten der Stromerzeugung widerspiegelt? Falls ja, wie könnten nach Ihrer Einschätzung die wahren Stromerzeugungskosten transparent gemacht werden?

Ja, denn es werden einerseits noch immer externe Kosten insbesondere des Kohle- und Atomstroms politisch unterschlagen und andererseits ist der Strommarkt für eine erneuerbare Stromversorgung unzureichend. Wir wollen den Strommarkt so verändern, dass er die fluktuierenden erneuerbaren Energien in den Mittelpunkt stellt, anstatt den Absatz von Atom- und Kohlestrom. Die Internalisierung externer Kosten erreichen wir über einen höheren CO2-Preis, den Abbau ökologisch schädlicher Subventionen und eine grünere Ordnungspolitik. Wir wollen einen CO2-Mindestpreis und ambitioniertere nationale und europäische Klimaziele.

f) Welche Möglichkeiten sehen Sie zur Eindämmung der Strompreisentwicklung?

Die erneuerbaren Energien sind der erste Garant dafür, dass Strom dauerhaft für alle bezahlbar bleibt, denn Sonne und Wind kosten nichts. Wir wollen das EEG mit Augenmaß weiterentwickeln, auch um die Kosteneffizienz zu erhöhen. Wir GRÜNE haben einen Vorschlag vorgelegt, mit dem Privathaushalte und Mittelstand um ca. 4 Mrd. Euro im EEG entlastet werden können, ohne den Ökostromausbau auszubremsen. Diese Einsparungen setzen sich wie folgt zusammen: 1,8 Mrd. Euro durch Rückführung der Industrieausnahmen auf den Stand von 2008 und die Erhöhung des Mindestbeitrags für begünstigte Unternehmen von 0,05 auf 0,5 ct/kWh, 0,3 Mrd. durch Veränderung der Eigenstromregelung, 1,2 Mrd. durch Abschmelzung der unnötigen Liquiditätsreserve. Darüber hinaus gilt es, die Kostenvorteile von Ökostrom an der Strombörse an die Endkunden weiterzuleiten. Bislang bewirkt die Strompreissenkung an der Börse paradoxerweise einen Anstieg der EEG-Umlage und daher der Strompreise für Endkunden. Dazu bedarf es neuer Konzepte bei der Vermarktung des EEG-Stroms und einer wirksamen Marktaufsicht.

g) Welche Voraussetzungen werden nach Ihrer Auffassung für die Modernisierung des Stromnetzes benötigt?

Mit dem Bundesbedarfsplan wurde ein erster richtiger Schritt gegangen. Es bedarf einer regelmäßigen kritischen Überprüfung des wirklich erforderlichen Ausbaus, gerade auch angesichts der noch keinesfalls ausreichend gewürdigten EE-Erzeugungspotentiale im Süden unseres Landes. Hierbei spielen eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung oder die stärkere Überprüfung von Sensitivitäten (z.B. Abregelung von Lastspitzen, weniger Braunkohleverstromung, damit unnötige Leitungen vermieden werden) eine wichtige Rolle. Die Erdverkabelung sollte überall dort, wo es sonst zu einer gravierenden Belastung von Natur und Mensch kommt, verpflichtend sein.
Auf Verteilnetzebene wurde der Umbaubedarf bisher fahrlässig vernachlässigt. Hier muss der Regelrahmen entsprechend angepasst werden, eine Umlageregelung sollte auch hier zu einer gerechteren Lastenverteilung zwischen den Menschen in unterschiedlichen Netzregionen mit unterschiedlichem Ausbaubedarf führen.

Für das Übertragungsnetz halte ich die Einrichtung einer Bundesnetzgesellschaft für sinnvoll, um die notwendigen Investitionen geordnet abzusichern. Die gegenwärtige Regelung, bei der die VerbraucherInnen die Risiken verzögerter Netzanschlüsse wie jetzt bei Riffgat tragen, sind nicht zielführend. Zur Finanzierung dieser enormen Aufgaben könnte ich mir gut die Auflegung von „Bürger-Netzanleihen“ ähnlich wie bei den „Bürgernetzen“ vorstellen.

2. Fragen zur Windenergie:

a) Befürworten Sie den weiteren Ausbau der Windenergie an Land? Falls ja, wie soll der Ausbau nach Ihrer Einschätzung weiter gefördert werden?

Ja! Der weitere Ausbau der Windenergienutzung an Land ist sowohl im Hinblick auf die großen Potenziale als auch auf die günstige Kostenstruktur ein entscheidender Baustein für das Gelingen der Energiewende. Die rot-grünen bzw. grün-roten Landesregierungen setzen sich dafür ein, dass ein ambitionierterer und dennoch naturnaher Onshore-Ausbau ermöglicht wird. Unterdessen plant die CSU in Bayern das komplette Abwürgen der Windenergie durch eine unzumutbare Abstandsregelung. Die bisherige Förderung der Windkraft an Land im EEG hat sich grundsätzlich bewährt. Zur Erhöhung der Akzeptanz in der Bevölkerung halte ich die direkte Beteiligung der BürgerInnen an der Stromerzeugung im Rahmen von Bürger-Windpark-Modellen für sinnvoll und nötig.

b) Welchen Anteil an der gesamten Stromerzeugung sollte nach Ihrer Einschätzung die Windenergie im Jahr 2050 beitragen?

Ein genauer Anteil der Windenergie (Onshore und Offshore) an der Stromerzeugung in Deutschland bzw. im dann noch stärker vernetzten Europa des Jahres 2050 ist nicht vorhersehbar oder exakt planbar. Wind und Solar sind für uns aber die beiden Haupt-Standbeine für den Umstieg auf 100 % erneuerbare Energien.

c) Stimmen Sie der Aussage zu, dass die Windenergie an Land die günstigste Art der Stromerzeugung ist? Falls nein, warum nicht?

Ja, zumindest mittelfristig ist das aus meiner Sicht so.

d) Sind Sie der Auffassung, dass Windenergieanlagen nur dort gebaut werden sollten, wo die besten Windverhältnisse vorherrschen oder sollten Windenergieanlagen auch an windschwächeren Standorten verbrauchsnah errichtet werden?

Ein dezentraler Ausbau der Windkraft an Land kann den Bedarf an neuen Stromtrassen senken und zugleich die Akzeptanz in der Öffentlichkeit erhöhen. Dies ist beim Ausbau zu berücksichtigen. Daher wäre es kontraproduktiv, Windenergieanlagen ausschließlich auf die besten Standorte zu begrenzen. Mit dem Abbau der Höhenbeschränkungen in Bebauungsplänen ist es ja heute schon möglich, auch an nicht optimalen Standorten kostengünstigen Strom zu erzeugen.

e) Wie stehen Sie zum Ausbau und zu den Ausbauzielen der Windenergie auf See (Offshore)?

Ich halte die Offshore-Windenergie wegen ihrer Nähe zur Grundlastfähigkeit für einen wichtigen Baustein der Energiewende. Beim Ausbau der Offshore-Windenergie wurden viele Fehler gemacht, welche die Entwicklung der Offshore-Windparks massiv behindert haben. Es gilt jedoch, hier durch verlässliche Rahmenbedingungen einen stetigen Ausbau entlang des Offshore-Netzentwicklungsplans sowie eines Realisierungsfahrplans, der auch die Onshore-Potentiale realistisch einbezieht zu realisieren. Dies ist auch im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der wirtschaftlich betroffenen Regionen geboten.

f) Sind Sie der Auffassung, dass mehr für die Akzeptanz der Bevölkerung für Windenergie an Land getan werden muss? Falls ja, welche Vorschläge haben Sie dazu?

Ja, der wesentliche Ansatzpunkt für mich ist die direkte wirtschaftliche Beteiligung der Betroffenen an der Windstromerzeugung im Rahmen von Bürgerbeteiligungsprojekten. Außerdem muss es im Vorfeld der Projektierung eine transparente Standortauswahl anhand von nachvollziehbaren Kriterien geben.

Und wir wollen öffentliche Ärgernisse wie die anwohnerunfreundliche Hindernisbefeuerung von Windanlagen beseitigen.

g) Unterstützen Sie Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern an Windkraftprojekten? Sind Sie der Auffassung, dass solche Beteiligungsmöglichkeiten vom Staat gesondert gefördert werden sollten?

Ich halte diese Beteiligungsmöglichkeiten für sehr wichtig – insbesondere zur Erhöhung der Akzeptanz der Projekte und der Energiewende insgesamt.

Dazu sind keine weiteren staatlichen Förderungen oder Programme nötig, solange es durch einen klaren Rahmen des EEG verläßliche Investitionsrahmenbedingungen gibt und die Bürgergenossenschaften nicht durch beispielsweise eine ausufernde Prospektpflicht bürokratisch an ihrem Engagement gehindert werden.

h) Würden Sie die Entwicklung eines Bürgerwindparks in Ihrem Wahlkreis aktiv unterstützen?

Das tue ich bereits als Gründungsmitglied der „Energiegenossenschaft Ammerland und umzu eG“. Im Solarbereich haben wir schon viele Bürgerkraftwerke erfolgreich auf den Weg gebracht.

i) Befürworten Sie die Ausweisung geeigneter Flächen für den Bau von Windparks in den Regional- und Flächennutzungsplänen Ihres Wahlkreises?

Ja, grundsätzlich kann das ein probates Mittel der Raumordnung sein. In meinem Teilwahlkreis (LK Ammerland) gehen wir allerdings gerade gemeinsam mit den Gemeinden einen etwas anderen dialogischen Weg der gemeinsamen Potentialanalyse und Planung, von dem ich mir ebenfalls eine positive Entwicklung verspreche.


07.08.2013: Gesundheitspolitik

Wie Sie wissen, stehe ich den Ideen der Grünen politisch nah. Allerdings kann ich als niedergelassener Facharzt ja wirtschaftlich gesehen kaum einen Herrn Lauterbach als Bundesgesundheitsminister wählen. Und das täte ich ja mit Ihrer Wahl. Auch der Wahlomat macht mich zum FDP-Wähler. Da auch ich nachhaltig denken muss, und meine Familie weiter ernähren will, würde es mich freuen, Ihre Vorschläge zur Lösung dieses Dilemmas zu hören. Die Bürgerversicherung wird für niedergelassene Fachärzte keine Lösung, da schon jetzt zwar Hausärzte gefördert werden (ca. doppelter Erlös aus Kassenpatienten zu mir, aber sollen wir abgeschafft,bzw. als Polykliniken angestellt weiter existieren? So genau weiss das bei den Grünen ja auch keiner, oder?

Danke für die Mail. Freut mich, dass Sie sich mit unseren Konzepten auseinandersetzen – und für kritische Rückfragen und Diskussionen bin ich immer bereit, zumal sie ja im Diskurs auch die eigene Positionierung weiter entwickeln helfen!

Zunächst vorweg: die Gesundheitspolitik ist nicht meine Hauptbaustelle, allerdings verfolge ich die Entwicklung mit viel Interesse, weil einige meiner besten Freunde auch Ärzte (einer als Kinderarzt in Holland, also mit einem deutlich anderen System) sind.

Zweitens vorweg: ich bin kein „Lauterbach-Fan“, aber von Herrn Bahr habe ich noch nicht wirklich lösungsorientierte Ansätze wahrgenommen, also glaube ich, dass ein „Weiter so“ keinesfalls eine Lösung für unser Gesundheitssystem – und wohl auch nicht für die Zukunftssicherung Ihrer Familie – sein wird. Der Berliner „Tatort“ vor einigen Tagen – obwohl eine Wiederholung – hat mich auch beim zweiten Sehen wieder zum Heulen gebracht und mich in meiner Einschätzung, dass dieses Gesundheitssystem ziemlich krank ist, erneut bestätigt (auch wenn’s natürlich eine zugespitzte fiktionale Darstellung war).

Zur Sache:

Als GRÜNE wollen wir die bestehende Zwei-Klassen-Medizin beenden und den Zugang aller zu einer guten Gesundheitsversorgung dauerhaft gewährleisten (warum? NWZ: „Kassenpatienten müssen warten“, die Studie gibt es hier: Warten Kassenpatienten in Niedersachsen länger auf einen Facharzttermin als privat Versicherte?). Wir wollen deshalb die Trennung von GKV und PKV beenden, den Solidarausgleich stärken und damit auch die Beitragsbelastung der Versicherten begrenzen. Dafür brauchen wir eine Bürgerversicherung.

GKV-Beiträge werden abhängig vom Arbeits-Einkommen und unabhängig vom Gesundheitszustand erhoben. Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Damit findet in der GKV neben der Umverteilung von den Gesunden zu den Kranken auch ein Solidarausgleich
zwischen Durchschnitts- und Geringverdienenden, Jungen und Alten sowie Kinderlosen und Familien statt. Das gewährleistet, dass im Bedarfsfall jedeR die notwendigen Gesundheitsleistungen erhält.

Doch rund 10 Prozent der Bevölkerung nehmen an diesem Solidarausgleich nicht teil. Gutverdienende Angestellte mit einem
Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2013: 4.350 Euro im Monat) können sich ebenso wie Selbstständige und Bundestagsabgeordnete zwischen der GKV und PKV entscheiden. BeamtInnen erhalten von ihrem Dienstherrn je nach Familienstand
zwischen 50 und 80 Prozent ihrer Behandlungskosten erstattet. Für die Restkosten schließen sie eine private Krankenversicherung ab. Die Versicherung in der GKV ist zwar möglich, wird vom Dienstherrn aber nicht bezuschusst und ist deshalb für die BeamtInnen unverhältnismäßig teuer. Das heißt: Die GKV ist ein Solidarsystem, das ohne die Stärksten auskommen muss. Das kann auf die Dauer nicht gutgehen.

Wesentlicher für mich ist aber das seit Einführung des Systems entstandene Schrumpfen der Finanzierungsbasis. Während früher die Arbeitseinkommen weitestgehend auch die Grundlage der Einkommen allgemein darstellten, speisen sich heutige Einkommen oft aus vielen verschiedenen Quellen. Andere Einkunftsarten als Löhne und Lohnersatzleistungen (Renten, Arbeitslosengeld) bleiben aber bei der Beitragsberechnung weitgehend unberücksichtigt, was zu einer Schieflage in der Gesamtfinanzierung der Gesundheitskosten zu Ungunsten der Menschen, die ihren Lebensunterhalt vorwiegend aus ihren Arbeitslöhnen bestreiten, geführt hat. Dieser Ungerechtigkeit wollen wir mit einer Bürgerversicherung, zu deren Finanzierung eine weitaus breitere Einkommensbasis herangezogen werden wird, entgegenwirken.

An der Finanzierung der Bürgerversicherung werden alle Einkommen beteiligt. Neben Löhnen und Gehältern auch die Einkommen aus Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung sowie Gewinne. Für Vermögenseinkommen von KleinsparerInnen gibt es einen Freibetrag in Höhe des Sparerfreibetrags (derzeit: 801 Euro pro Jahr). Die lohnbezogenen Beiträge werden wieder hälftig von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen getragen (Parität). Die von der Großen Koalition eingeführten und von Schwarz-Gelb zu Kopfpauschalen ausgebauten Zusatzbeiträge werden abgeschafft. Denn es ist nicht gerecht, wenn die Versicherten alle künftigen Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen allein tragen sollen. Außerdem werden der Beitragssatz für ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen und der für ArbeitgeberInnen wieder angeglichen. Seit 2005 zahlen die ArbeitnehmerInnen und RentnerInnen 0,9 Prozentpunkte mehr als die ArbeitgeberInnen.

Die Beitragsbemessungsgrenze (2013: 3.937,50 Euro), bis zu der Beiträge auf das Einkommen entrichtet werden müssen, wird schrittweise auf das in der gesetzlichen Rentenversicherung geltende Niveau (2013: 5.800,- Euro) angehoben. Damit wird sichergestellt, dass sich auch höhere Einkommen an der Solidarität beteiligen. Kinder werden kostenlos mitversichert. Das gilt auch für Ehegatten und LebenspartnerInnen, die nicht erwerbstätig sind, aber kleine Kinder erziehen oder Familienangehörige pflegen. Perspektivisch sollen Ehegatten und eingetragenen LebenspartnerInnen, die keine oder ältere Kinder erziehen und keine Familienangehörigen pflegen, nicht mehr kostenlos mitversichert werden. Die Förderung von Alleinverdienerpaaren ohne Kinder ist nicht Aufgabe des Solidarausgleichs in der Krankenversicherung. Für diese Paare soll dann ein Beitragssplitting eingeführt werden. Dabei wird das Haushaltseinkommen zu gleichen Teilen den beiden Ehegatten bzw. PartnerInnen zugerechnet. Auf beide Teile wird dann bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherungsbeitrag erhoben.

Die Bürgerversicherung wird schrittweise eingeführt. Den festgeschriebenen Beitragssatz für ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen (Einheitsbeitrag) und die Zusatzbeiträge werden wir unmittelbar nach der Bundestagswahl abschaffen. Danach werden wir die hälftige Beitragsteilung zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen (Parität) wiederherstellen, eine einheitliche Honorarordnung schaffen sowie die PKV-Versicherten und weitere Einkommensarten in den Solidarausgleich einbeziehen. In weiteren Schritten wollen wir dann die Beitragsbemessungsgrenze anheben und die Familienmitversicherung reformieren. Auch wenn man berücksichtigt, dass die ÄrztInnen und andere Gesundheitsberufe einen Ausgleich für entgangene Privathonorare erhalten müssen und wir die Zuzahlungen zurückführen wollen, ermöglicht die Bürgerversicherung eine Beitragssenkung um insgesamt 1,5 Prozentpunkte. Durch die Wiederherstellung der Paritäten werden die Versicherten um weitere 0,45 Prozentpunkte entlastet.

Alle bisher GKV-Versicherten sowie künftig neu zu versichernden BürgerInnen werden in die Bürgerversicherung aufgenommen. Auch gut verdienende Angestellte, Selbstständige, Bundestagsabgeordnete sowie Bundes-BeamtInnen. Die Versorgung der Landes-BeamtInnen in den Ländern liegt in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Sollten diese nicht alle die Beihilfe abschaffen und durch einen
hälftigen Arbeitgeberbeitrag ersetzen wollen, könnte für den Teil der Behandlungskosten, die die Beihilfe übersteigen, in der Bürgerversicherung ein spezieller Tarif geschaffen werden, so dass LandesbeamtInnen beim Wechsel in die Bürgerversicherung nicht bestraft werden.

Die bereits PKV-Versicherten können ihre Verträge aufrecht erhalten, es gilt Vertrauensschutz. Sie erhalten aber ein befristetes
Wechselrecht in die Bürgerversicherung. Außerdem ist zu beachten, dass heute für einzelne Beschäftigtengruppen krankenversicherungsrechtliche Sondersysteme existieren, die von ihrem Beitrags- und Leistungsrecht her stark auf die besonderen
Arbeits- und Lebensbedingungen ihrer Mitglieder zugeschnitten sind. Dazu gehören die landwirtschaftliche Krankenversicherung und die Künstlersozialversicherung. Diese Systeme werden sich nur langfristig in die Bürgerversicherung integrieren lassen.

Und nun noch etwas zur Frage der wirtschaftlichen Zukunftsfähigkeit für Sie und Ihre Familie:

Die ÄrztInnen erhalten für die PKV-PatientInnen heute 4 bis 4,5 Milliarden Euro mehr als wenn diese in der GKV versichert wären. Das führt zu Unterschieden bei der Terminvergabe, den Wartezeiten, der Intensität der Zuwendung und auch beim Zugang zu SpezialistInnen (vielleicht nicht in Ihrer Praxis, aber leider oftmals in der Gesamtschau, wobei auch da die HNO-Praxen noch am besten abschnitten).

Um diese Zwei-Klassen-Medizin zu beenden, gilt in der Bürgerversicherung eine gemeinsame Honorarordnung für die Behandlung aller
PatientInnen. Doch die Bürgerversicherung ist kein Instrument der Honorarabsenkung!

Die heutige Gesamtsumme der Honorare der Ärzteschaft und anderer Gesundheitsberufe bleibt durch eine entsprechende Ausgestaltung des neuen Honorarsystems vollständig erhalten!

Über die Frage der Re-Organisation des Fachärztesystems – Beibehaltung des aktuellen Systems, Polykliniksystem, Medizinische Versorgungszentren, … könnte man auch noch lange diskutieren, dies ist aber aus meiner Sicht eine Diskussion um die Zukunft der Gesundheitsversorgungsinfrastruktur und nicht direkt mit der Frage einer Bürgerversicherung verbunden. Hierzu wäre ich für Ihre Ideen und Einschätzungen dankbar, die ich gerne in meine zukünftigen Überlegungen und politischen Positionierungen mit einbeziehen werde.

Gerne können wir uns auch in den nächsten Tagen diesbezüglich mal zusammen setzen, wenn Sie mögen.

Ich hoffe, Ihren Anfragen ein paar gute Argumente geliefert zu haben und würde mich über weitere Diskussionen und Ihre Unterstützung – nicht nur im aktuellen Wahlkampf – sehr freuen.


26.07.2013: „Koordinationskreis der Initiativen und Umweltverbände gegen die A 22/20“

Kompletter Fragenkatalog mit Antworten aus den Wahlkreisen 26 bis 30 und 35 (PDF, 291 KB)

Frage 1: Eine aktuelle Studie der FH Erfurt kommt zu dem Ergebnis, dass die großen Erwartungen in neue Verkehrsinfrastrukturen nicht erfüllt werden konnten und der Neubau von Autobahnen grundsätzlich kein zielgerichtetes und wirkungsvolles Instrument zur Wirtschaftsförderung in peripheren Regionen darstellt. Kennen Sie diese Studie und beziehen Sie gegebenenfalls deren Ergebnisse in Ihre Entscheidung für oder gegen eine A 20 mit ein?

Als einer der MitinitiatorInnen des Widerstands gegen die A22/A20 im Ammerland verfolge ich selbstverständlich die wissenschaftlichen Forschungen zum Thema und insbesondere auch die von Herrn Professor Dr. Gather, den ich auch persönlich schon bei Veranstaltungen mit seinen überzeugenden Ausführungen erleben konnte. Und ebenso selbstverständlich bin ich sehr froh, dass gerade die aktuelle Vergleichsstudie des Erfurter Instituts sehr eindringlich herausgearbeitet und belegt hat, dass der Bau weiterer Autobahnen auch für unsere periphere Region kein sinnvolles Mittel zur zukunftsfähigen Weiterentwicklung unseres Lebensraumes und Wirtschaftsstandortes ist.

Frage 2: Wegen ihrer Ost-West-Ausrichtung ist die A 20 für den nach Süden ausgerichteten Hauptstrom der Güter aus den Seehäfen nicht geeignet. Nur 4 % der Güter aus den Seehäfen könnten über eine A 20 schneller ihr Ziel erreichen. Auch das Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik bestätigt, „dass die Nutzung der Küstenautobahn nur zu einem kleinen Teil durch die Hinterlandverkehre determiniert wird“. Werden diese Erkenntnisse Ihre Entscheidung für oder gegen eine A 20 beeinflussen?

Seit vielen Jahren setzen wir GRÜNEN uns gemeinsam mit den BIs und den Naturschutzverbänden der Region mit der Propaganda auseinander, dass eine A22/A20 der Hafenhinterlandanbindung nicht nur des Jade-Weser-Ports dienlich, ja dafür sogar unbedingt notwendig sein soll. Dass dem nicht so ist, sondern dass Investitionen in die Entlastung der Eisenbahnknoten und in eine Verstärkung der Eisenbahnnetze (inkl. der NE-Bahnen) hier deutlich effektiver zum Ziel führen, argumentieren wir – belegt durch diverse Untersuchungen wie aktuell durch das Institut für Seeverkehrswirtschaft und Logistik seit langem, während den Befürwortern des Autobahnbaus wissenschaftliche Belege für ihre Forderungen vollkommen fehlen.

Frage 3: Offiziell werden die Kosten für die A 20 allein auf niedersächsischem Gebiet auf 1,27 Mrd. Euro veranschlagt. Etwa die Hälfte der Trasse wird über Moorböden führen. Erhebliche Kostensteigerungen sind absehbar. Nach Expertenschätzung in der Verkehrskommission des CDU-Wirtschaftsrates betragen die Gesamtkosten für den Bau von einem Kilometer Autobahn in Deutschland durchschnittlich 26,8 Mio. Euro. Für die A 20 sind danach Kosten von über 3 Mrd. Euro zu erwarten. Hinzu kommen noch weitere Kosten zur dann notwendigen Elbquerung von derzeit über einer Milliarde Euro, was ebenfalls als deutlich zu niedrig angesehen werden kann.
Werden Sie sich dafür einsetzen, die Finanzmittel von insgesamt über 4 Milliarden Euro und vermutlich deutlich mehr für die A 20 bereit zu stellen?
Falls Sie sich für eine Finanzierung einsetzen werden, woher sollen Ihrer Meinung nach die Finanzmittel kommen: Soll dies durch Umschichtung innerhalb des Bundesverkehrshaushaltes geschehen mit der Konsequenz, dass dann weniger für den Erhalt bestehender Verkehrsinfrastruktur getan werden kann?
Oder sollen Ihrer Meinung nach die Haushalte anderer Ressorts zu Gunsten des Bundesverkehrsministeriums schrumpfen und – falls ja – welche Ressorts? Wenn Sie weder Umschichtungen innerhalb oder zwischen Bundesministerien vorsehen, wollen Sie dann die benötigten Finanzmittel durch Steuererhöhungen oder andere Abgaben wie z.B. eine PKW-Maut eintreiben?

Dazu zunächst ein klares NEIN! Neben ihrer verkehrlichen Sinnlosigkeit und ihrer ökologischen Unverantwortbarkeit ist und bleibt die A20/A22 auf Jahrzehnte unbezahlbar und das ist auch gut so! Wenn schon ökonomische Vernunft und ökologische Einsicht die Befürworter dieses Prestigeprojekts nicht stoppen können, so muss es eben der Finanzminister tun.

Die Mittel, die dem Bundesverkehrsministerium für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen, werden dringendst für den Erhalt des Bestandsnetzes, insbesondere der Ingenieurbauwerke im Verkehrsnetz benötigt und können keinesfalls für den Neubau dieser oder anderer neuer Autobahnen verschwendet werden. Im Gegenteil, selbst für den Straßenerhalt und die nötigen Verstärkungen des Eisenbahn- und Wasserstraßennetzes sind die Mittel schon knapp, so dass eine Priorisierung hin zu den kostengünstigsten und ökologisch unschädlichsten Verkehrsträgern das Gebot der Stunde ist.

Steuererhöhungen zur Finanzierung des Straßenbaus lehne ich ab.


13.07.2013: GP Joule – Energiemarkt

Als Gründungsmitglied und langjähriger Vorsitzender von Westerstede Solar e.V., Aufsichtsratsmitglied der EWE AG und Mitglied der Energiegenossenschaft Ammerland und umzu eG. Liegen mir die von Ihnen angesprochenen Themen naturgemäß besonders am Herzen. Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen sind in der Tat die, die auch mich und uns hier vor Ort gerade besonders bewegen.

Nun konkret dazu:

Wie stehen Sie zur Festlegung eines Mindestpreises für den CO2-Ausstoß?

Angesichts der Entwicklung der Marktpreise bei den Verschmutzungsrechten müssen dringend wieder Anreize für klimafreundlichen Stromerzeugung in den Mechanismus gebracht werden. Der Beitrag des Emissionshandels zum Klimaschutz ist bis jetzt hinter seinen Erwartungen zurückgeblieben. Deshalb wollen wir GRÜNE den europäischen Emissionshandel durch eine Verknappung der Verschmutzungsrechte, höhere Standards und einen Mindestpreis für CO2 stärken. Dieser Mindestpreis soll im Jahr 2015 15 Euro pro Tonne Kohlendioxidäquivalent betragen und in den Jahren 2016 bis 2020 jedes Jahr um einen Euro pro Tonne ansteigen. Bis zur Einigung auf europäischer Ebene muss Deutschland durch Einführung eines nationalen Mindestpreises vorangehen, der Anreize schafft, alte Kohlekraftwerke stillzulegen und in Klimaschutz zu investieren. Statt einer Ausweitung des Emissionshandels wollen wir in anderen Emissionssektoren eine stärkere Orientierung der Energiesteuern am CO2-Ausstoß.

Wie stehen Sie zum Einspeisevorrang für Erneuerbare Energien? Halten Sie unbedingt daran fest?

Den Einspeisevorrang für die EE dürfen wir keinesfalls in Frage stellen, denn er war und ist die Grundlage für den großen Erfolg der Energiewende. Wichtig für die Zukunft wird es sein, die Systemintegration der EE weiter voranzutreiben, den Mechanismus zur Berechnung der EEG-Umlage neu und sozial gerechter umzugestalten sowie über einen „Masterplan Erzeugung und Netzentwicklung“ auch zu einer regional gerechteren Verteilung der Netzausbaukosten zu kommen.

Wie stehen Sie zu solch einer Berechnungsgrundlage?

Der Wälzungsmechanismus führt zu der paradoxen Situation, dass durch sinkende Börsenstrompreise die EEG-Umlage steigt. Das gilt es zu überarbeiten: Für die erneuerbaren Energien braucht es mittelfristig ein neues Marktdesign mit einem anderen Mechanismus der Preisfindung. Klimaschutz, Flexibilität und Versorgungssicherheit sollten über den neuen Markt honoriert werden. Letztlich geht es uns darum, den Strommarkt dahingehend zu reformieren, dass die erneuerbaren Energien darin auch ohne Förderung ihren Platz finden.

Wie stehen Sie zum Konzept des Net Metering 2.0? Treten Sie dafür ein, dieses Verfahren bis 2014 für alle neuen PV-Anlagen verpflichtend einzuführen?

Ich halte das Konzept in Kombination mit einer beschleunigten Markteinführung dezentraler Speicher (beispielsweise durch ein Junktim von Speichereinbau mit EEG-Förderung für kleine PV-Anlagen) für sehr sinnvoll.

Befürworten Sie die Befreiung von Speicheranlagen für Strom aus Erneuerbaren Energien von staatlich induzierten Steuern und Abgaben?

Eine doppelte Besteuerung von Speichern, z. B. bei den Netzentgelten oder der EEG-Umlage, behindert deren Marktdurchdringung. Daher ist eine Reform zugunsten von Speichern sinnvoll.

Ist für Sie eine Integration von Erneuerbaren Energie-Speichern in einen Kapazitätsmechanismus vorstellbar und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Ja, denn die Bundesregierung hat bisher kaum Anreize für den wirtschaftlichen Betrieb von Stromspeichern geschaffen, um Innovation und Wettbewerb in diesem wichtigen Zukunftsmarkt zu fördern. Dadurch verlieren wir wichtige Zeit beim Aufbau der Speicherinfrastruktur. Auch die Erschließung neuer Speicherpotenziale im Ausland kommt nur langsam voran.

Mittelfristig werden zusätzliche Kapazitäten benötigt. Am gegenwärtigen Strommarkt lassen sich diese aber nicht refinanzieren. Deshalb wollen wir über ein neues System von Kapazitätsmechanismen Anreize setzen. Wir streben dabei einen fairen Wettbewerb unter dem Vorrang regelbarer erneuerbarer Energien, von Gaskraftwerken, Speichern und Lastmanagementsystemen an.

Welche konkreten Regulierungsmaßnahmen streben Sie zur Integration von Erneuerbaren-Energie-Anlagen in den Regelenergiemarkt an?

Mit der Zunahme der fluktuierenden Stromerzeugung aus Sonne und Wind ist ein erhöhter Regelleistungsbedarf verbunden. Damit gewinnt der Markt für Regelenergie an Bedeutung. Während die meisten EE-Anlagen (ohne Speicher) vor allem für die Bereitstellung negativer Regelenergie in Frage kommen, kann die Bioenergie auch einen substanziellen Beitrag zur Bereitstellung positiver Regelenergie leisten. Dies wollen wir künftig verstärkt nutzen und die bestehenden Hürden, die nur von wenigen Ökostromerzeugern überwunden werden können, abbauen.

Darüber hinaus sehen wir neue Vermarktungspotenziale – insbesondere für steuerbare erneuerbare Energien wie die Bioenergie – durch die Einführung sogenannter fokussierter Kapazitätsmärkte. Dabei könnten u. a. Bioenergieanlagen, ebenso wie hocheffiziente Gaskraftwerke, Speicher und Lastmanagement sich für die Bereitstellung von Strom zur Absicherung der Versorgung anbieten und dafür eine adäquate Vergütung im Markt erhalten.


13.07.2013: DEHOGA Niedersachsen – Gastgewerbe

Wesentliche und kritisch diskutierte Frage ist natürlich die nach der Mehrwertsteuer – in der Gastronomie (steuerliche Gleichbehandlung von Speisen bei 7 % Mehrwertsteuer) und im Übernachtungsgewerbe (Beibehaltung der Mehrwertsteuersenkung auf 7 % in der abgelaufenen Legislaturperiode)

Als GRÜNER kann ich Ihnen leider nicht versprechen, hier Ihren Wünschen zu 100 % zu entsprechen, wiewohl ich Ihre Darlegungen zu schwer nachvollziehbaren Ungleichbehandlungen und gewonnenen Investitionsspielräumen verstehen kann.

Als GRÜNE wollen wir den Dschungel der Mehrwertsteuerermäßigungen lichten und setzen uns dafür ein, dass es für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz einheitliche europäische Regeln gibt. Bei den Außer-Haus-Umsätzen überwiegt unseres Erachtens der Dienstleistungsanteil der Zubereitung einer Speise. Da zurzeit fast nur die Systemgastronomie von der Steuerermäßigung profitiert, halten wir es für nicht gerechtfertigt, an der Steuerermäßigung für Außer-Haus-Umsätze festzuhalten, sondern wollen eine Gleichbehandlung durch den Normalsteuersatz. Im Grundsatz wollen wir für die Zukunft möglichst wenige Ausnahmen vom Regelsteuersatz haben, um wirklich nur Produkte und Dienstleistungen des Grundbedarfs gezielt zu begünstigen.

Die Einführung der Umsatzsteuerermäßigung für Übernachtungen haben wir bereits bei ihrer Einführung aus dem gleichen Grund abgelehnt. Die Einnahmeausfälle von 1 Milliarde Euro werden an anderen Stellen dringend benötigt. Stattdessen halten wir es für sinnvoll, hier auch auf europäischer Ebene für eine einheitlichere Behandlung zu sorgen.

Für die Gastronomie wollen wir darüber hinaus zielgenauere Förderprogramme, etwa zur energetischen Sanierung. Davon würden Gastronomen und Hoteliers durch weniger Energiekosten profitieren, Handwerker bekämen Aufträge und für die Umwelt hätte die Maßnahme ebenfalls positive Folgen.

Sie können sich aber bei uns darauf verlassen, dass wir nicht hektisch herumagieren werden, sondern mit Augenmaß an einem insgesamt wieder kongruenteren Steuerrecht arbeiten werden.


01.07.2013: Ziviler Friedensdienst

Als Mitglied einer der Initiator-Organisationen des Projektes Ziviler Friedensdienst in Deutschland – Eirene international – und als besonders in Rwanda engagierter Mensch, der u.a. auch in der konfliktträchtigen Vor-Genozidzeit 1991/92 in Rwanda über Eirene einen Friedensdienst abgeleistet hat, bin ich aus eigener Erfahrung und politischer Überzeugung ein entschiedener Befürworter einer Stärkung und des Ausbaus des Zivilen Friedensdienstes.

Militärische Krisenpräventionsprogramme und militärische Konfliktbearbeitungen sind nach meiner festen Überzeugung nicht in der Lage, den vielfältigen Krisen dieser Welt angemessen zu begegnen, so dass es dringend Zeit wird, viel stärker als bisher echte FriedensarbeiterInnen zu qualifizieren und in ein kohärentes außen- und fridenspolitisches Konzept einer zukünftigen Bundesregierung einzubinden. Dies war im übrigen auch das Ergebnis einer Veranstaltung, die wir GRÜNEN Ende Mai in Westerstede mit unserer niedersächsischen MdB Katja Keul und dem Vorstandsmitglied des Forums Ziviler Friedensdienst, Peter Tobiassen, durchgeführt haben.

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