Umweltdelikte sind keine Kavaliersdelikte

Umweltkriminalität ist in absoluten Zahlen inzwischen zum viertgrößten Verbrechen weltweit geworden, die Tendenz ist weiter stark steigend: Das UNEP spricht seit 2014 von einem Anstieg um 26 Prozent, für den illegalen Handel wird ein jährliches Wachstum von fünf bis sieben Prozent angenommen.

Sie verursacht der internationalen Staatengemeinschaft einen jährlichen finanziellen Schaden von bis zu 258 Milliarden US-Dollar (siehe United Nations Environment Programme (UNEP), 2015: The Rise of Environmental Crime). Das laut INTERPOL und UNEP durch ein globales kriminelles Netzwerk so erbrachte Geld fließt wiederum in die Finanzierung konkreter neuer Verbrechen, von Terror und Krieg.

Auch in Deutschland wächst die Umweltkriminalität. Die Anfrage „Umweltkriminalität – Verbrechen an Natur, Umwelt und Mensch“ bringt es an Licht, immer häufiger wird wegen Umweltdelikten wie illegale Müllentsorgung oder Verschmutzung von Gewässern, Luft oder Boden ermitteln. Laut Antwort der Bundesregierung erledigten die Staatsanwaltschaften im Jahr 2015 17.349 Verfahren, das waren 4,5 Prozent mehr als 2014.

Seit einigen Jahren steigt die Zahl kontinuierlich an. 2011 waren es 16.691 bei der Staatsanwalt beim Landgericht und von der Amtsanwaltschaft erledigten Ermittlungsverfahren, wobei es eine große Dunkelziffer gibt. Bei den meisten Umweltdelikten, die in Deutschland angezeigt werden, entsorgten die Täter illegal Abfall oder verunreinigten Gewässer.

Nach Angaben der Bundesregierung haben die Täter dabei hohe Gewinnmargen, wenn sie etwa Sondermüll in der Natur loswerden, anstatt ihn ordnungsgemäß zu entsorgen. Auch geht die schwarz-rote Bundesregierung davon aus, dass „Deutschland auch zukünftig ein Ziel organisierter krimineller Aktivitäten im Bereich Umweltkriminalität sein wird.“ Wie hoch der angerichtete Schaden ist, kann die diese Regierung allerdings nicht beziffern, und zeigt auch keinerlei Ansätze, diese Information sich zu beschaffen. Vielmehr noch, diese Regierung meint, dass es im eigenen Land kein Handlungsbedarf gibt und will nur noch Rechtsänderungen aufgrund von internationalen Verpflichtungen vornehmen. Diese fatale Sicht wird auch in einem Bericht der europäischen Polizeibehörde Europol, wonach die Bekämpfung von Umwelt- oder Abfall-Verbrechen in Deutschland keine Priorität habe, dargelegt.

Gleichzeitig schränkt diese Regierung aber weiterhin die gerichtliche Überprüfung von Behördenentscheidungen über das Umweltrechtsbehelfsgesetz ein.

Umweltdelikte sind keine Kavaliersdelikte

Bei den Urteilen wurden zumeist Geldstrafen verhängt. Obwohl nach Strafgesetzbuch bei Umweltdelikten neben Geldstrafen auch Haftstrafen bis zu fünf Jahren drohen. Wir sind der Meinung das angesichts des steigenden Trends im Bereich der Umweltkriminalität, den hohen Gewinnmargen und den hohen gesellschaftlichen Kosten muss die ganze Breite der möglichen Strafen nach dem Strafgesetzbuch Anwendung finden.

Diese schwarz-rote Bundesregierung sieht das ganz anders und hält die Strafen für „wirksam, abschreckend und verhältnismäßig“. Wie sie diese Aussage mit den vorliegenden Zahlen in Einklang bringt, wissen wir nicht.

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