TTIP: Große Auswirkungen – kaum öffentliche Wahrnehmung

Mensch vor Bank.

Quelle: © Edzard Piltz

Wir GRÜNEN haben zu dem geplanten TTIP-Abkommen (= transatlantisches Freihandelsabkommen, engl. Transatlantic Trade and Investment Partnership) der EU mit den USA eine sehr kritische Position, obwohl wir natürlich nicht grundsätzlich gegen eine Verbesserung der Beziehungen sind (angesichts der PRISM-Aktivitäten könnte man allerdings aktuell auch das noch einmal in Frage stellen).

  • Wir stehen den Verhandlungen nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Dennoch sehen wir die derzeitige Entwicklung kritisch, da die EU nach dem Scheitern der Doha-Runde zunehmend versucht, bilaterale Handels- und Investitionsabkommen zu schließen, statt auch weiterhin am Ansatz einer multilateralen Handelsordnung festzuhalten.
  • Wir warnen vor unrealistischen Erwartungen hinsichtlich des Zeitrahmens, der für diese komplizierten Verhandlungen nötig ist. Grundsätzlich gilt für uns: Sorgfalt vor Schnelligkeit.
  • Existierende europäische Sozial- und Umweltstandards dürfen nicht zur Disposition gestellt werden. In den Verhandlungen muss deutlich gemacht werden, dass geltende EU-Regelungen insbesondere in den Bereichen Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Tierhaltung und Umwelt nicht verhandelbar sind. So sind beispielsweise gentechnisch manipulierte Lebensmittel, Hormonzusätze in Futtermitteln oder Chlordesinfizierung von Geflügel in den USA üblich. Damit diese Produkte nicht auf den europäischen Markt gelangen können, sollte der Agrarsektor bei den Verhandlungen ausgeklammert werden.
  • In den Verhandlungen sollte darauf geachtet werden, dass grundlegende EU-Prinzipien nicht unterminiert werden. Es muss insbesondere das Vorsorgeprinzip der europäischen Gesundheits- und Umweltpolitik erhalten bleiben. Aber auch das Recht auf Datensicherheit oder das Subsidaritätsprinzip der EU müssen Geltung behalten.
  • Die Verhandlungen müssen transparent und unter Einbeziehung wichtiger Stakeholder geführt werden. Die Zivilgesellschaft, das Europäische Parlament, der US-Kongress, die nationalen Parlamente sollten rechtzeitig in die Verhandlungen miteinbezogen werden.
  • Das Abkommen dürfte auch für andere Länder wie zum Beispiel Kanada, Mexiko, Chile, die Türkei oder für die Staaten in Nordafrika erhebliche Auswirkungen haben. Es sollte sichergestellt werden, dass Vertreter betroffener Länder in die Verhandlungen angemessen mit einbezogen werden.

Die GRÜNEN Fraktionen auf Länder- (NRW), Bundestags- und Europaparlamentsebene haben mit differenzierten Anträgen versucht, den aktuellen Prozess im Sinne der politischen Ziele von Verbraucherschutz und Sicherung von Sozial- und Ökostandards zu verändern.

Im Landtag NRW ist der Antrag der GRÜNEN und der SPD („Freihandelsabkommen EU-USA: Audiovisuelle Dienste und Kultur vor Handelsliberalisierung schützen! Bundesregierung ist in der Pflicht grundlegende Länderinteressen zu berücksichtigen!“, PDF, 132 KB) am 16. Mai mit den Stimmen der Piratenfraktion leicht modifiziert angenommen worden.

Im Bundestag hatte die GRÜNE Fraktion zur Sitzung am 14. Juni zwei Anträge eingebracht:

Frithjof Schmidt hat diese Anträge im Bundestag begründet: „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“ (bitte etwas nach unten scrollen). Das Sitzungsprotokoll des Bundestages finden Sie hier:  Plenarprotokoll 247.Sitzung (PDF, 2,54 MB, ab Seite 31757).

Leider ist dieser aus meiner Sicht sehr gute und plausible Antrag von CDU, FDP und LINKEN abgelehnt worden, so dass er im Parlament keine Mehrheit gefunden hat.

Der Europaparlament-Antrag „Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Verhandlungen der EU mit den Vereinigten Staaten von Amerika über ein Handels- und Investitionsabkommen“ (PDF, 168 KB) ist als hinfällig nicht mehr abgestimmt worden, nachdem ein anderer Antrag „Verhandlungen der EU mit den USA über ein Handels- und Investitionsabkommen“ beschlossen wurde, in dem auch einige der Elemente des GRÜNEN Antrags enthalten sind.

Insgesamt ist festzuhalten, dass uns hier für die Sicherung der uns lieb und wichtig gewordenen Rechts-Standards durch das geplante Freihandelsabkommen einiges an Ungemach droht (die Regelungen der WTO, die ja noch nicht ganz so weit gehen, aber ähnliche Mechanismen haben, sollten uns Warnung genug sein).

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