Tag gegen Lärm 2016

Tag gegen Lärm 2016

Tag gegen Lärm 2016

Lärm führt zu Stress und macht krank

Der „Tag gegen Lärm – International Noise Awareness Day“ will das Bewusstsein dafür schärfen, dass Industrielärm, Lärm am Arbeitsplatz, Verkehrslärm, Fluglärm oder Schienenlärm krank machen, und daher uns alle angeht. Laut einer Studie des Umweltbundesamtes zum Thema Lärm steht an erster Stelle der Quellen von Belästigung von Verkehrslärm der Straßenverkehr, gefolgt von Fluglärm und Bahnlärm. Insgesamt spielen auch Nachbarschafts- und Industrielärm eine erhebliche Rolle und stehen bei der Gesamtbetrachtung an dritter und vierte Stelle der größten Lärmquellen. Gerade der Protest gegen die Auswirkungen von Lärm auf Bürgerinnen und Bürger gehört zur Gründungsgeschichte der Grünen. Ob gegen sinnlose Straßenbauprojekte, den Ausbau von Flughäfen oder zu wenig Lärmschutz an Bahnlinien.

Zu viel Lärm führt zu körperlichen Stressreaktionen und somit zu mehr Stresshormonen. Der Einfluss auf das autonome Nervensystem und das hormonelle System hat zur Folge, dass sich Blutdruck, Herzfrequenz und anderen Kreislauffaktoren verändern. Die langfristigen Folgen von erhöhter Lärmbelastung sind Gehörschäden, stärkere biologische Risikofaktoren wie höhere Blutfette, Blutzucker und Veränderung der Gerinnungsfaktoren, hinzukommen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie Arterienverkalkung, Bluthochdruck bis zum Herzinfarkt.

Mehr Lärmbelastung durch neuen Bundesverkehrswegeplan

Wenn es beim Schutz vor Verkehrslärm konkret wird, knausert die Bundesregierung mit Haushaltsmitteln und arbeitet nicht einmal ihren wenig ambitionierten Koalitionsvertrag ab. Die Belastung der Bürgerinnen und Bürger hat in den vergangenen Jahren daher kaum abgenommen. Im Gegenteil, Verkehrsminister Dobrindt verschärft das Problem mit dem Bundesverkehrswegeplan zusätzlich: Wer weiterhin den Neubau über den Erhalt von Straßen und Brücken setzt, wird die Belastung der Bürgerinnen und Bürger mit Verkehrslärm noch weiter verstärken.

Rechtliche Grundlagen für Lärmschutz nicht ausreichend

Das Fluglärmschutzgesetz reicht nicht aus, um die Bevölkerung wirksam zu schützen. Es ist ein reines Erstattungs- und Entschädigungsgesetz ohne jegliche Elemente einer aktiven Lärmschutzpolitik. Maßnahmen zur Vermeidung von Fluglärm und verbindliche Lärmobergrenzen fehlen völlig. Dies wird auch vom Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung in dem Sondergutachten „Fluglärm reduzieren – Reform- bedarf bei der Planung von Flughäfen und Flugrouten“ kritisiert.

Auch beim Lärmschutz auf der Schiene bleibt die Bundesregierung weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Die Grundprobleme, dass Menschen an Bestandsstrecken keinen Anspruch auf Lärmschutz haben, Lärm nicht verkehrsträgerübergreifend beurteilt wird und sich Lärmschutzmaßnahmen an Durchschnittswerten und nicht an Maximalpegeln orientieren, tastet die Bundesregierung nicht an. Hinzu kommt, dass bis 2016 nicht annähernd die Hälfte aller Güterwagen auf „leise“ Bremsen umgerüstet worden sind.

Allerdings treibt manchmal das Engagement gegen Lärm auch seltsame Blüten, wie etwa gegen Kindertagesstätten oder Spielplatze in reinen Wohngebieten. So gibt es immer wieder Gerichtsurteile, mit denen der Betrieb von Kindertagesstätten aufgrund des einhergehenden Lärms eingeschränkt, mit erheblichen Auflagen versehen oder sogar verboten wurden.

Grüner Plan gegen Lärm

Zwar muss der passive Lärmschutz verstärkt werden und wir treten dafür ein, dass ein Rechtsanspruch auf Lärmvorsorge nicht nur für den Aus- und Neubau von Straßen und Schienenwegen gilt. An bestehenden Straßen und Schienenwegen fehlt der Rechtsanspruch, Lärmsanierung findet hier nur nach Kassenlage statt. So kann es nicht weitergehen.

Dennoch kann der passive Lärmschutz nur das letzte Mittel der Wahl sein, am besten ist es noch immer den Lärm direkt an der Quelle, also an Fahr- und Flugzeugen direkt, abzustellen. Wir wollen daher Vorfahrt für aktiven Lärmschutz.

Der Schutz vor Lärm bei der Planung der Projekte im Bundesverkehrswegeplan muss stärker berücksichtigt werden. Zu diesem Vorrangkriterium gehört auch, die Folgen von Verkehrsprojekten für landwirtschaftlich, kulturell und zur Erholung genutzte Flächen zu berücksichtigen. Der bestandsnahe und schnell umsetzbare Ausbau muss dabei Vorrang vor Neubau haben. Kommunen benötigen einen größeren Ermessens- und Entscheidungsspielraum, um Geschwindigkeiten anzupassen. Es braucht endlich einen Bundesnetzplan statt eines Wunschkonzerts in Form des Bundesverkehrswegeplans.

Außerdem brauchen wir Fahrzeuge, die weniger Lärm verursachen. Die Geräuschgrenzwerte für Pkw müssen weiter abgesenkt werden. Elektromobilität ist nicht nur der zentrale Weg, um Mobilität zu erhalten, die Luftqualität zu verbessern und das Klima zu schützen, sondern senkt auch erheblich die Lärmbelastung. Dennoch ist Deutschland meilenweit vom Ziel eines Leitmarktes für Elektroautos entfernt. Wie wir das ändern wollen könnt ihr im Positionspapier „Grüne Automobilpolitik 2015 – Das Auto neu erfinden“ nachlesen.

Auch beim Fluglärm brauchen wir endlich wirksame Lärmobergrenzen und ein Lärmminderungsgebot für Fluglärm. Im Luftverkehrsrecht muss wie bei den anderen Verkehrsmitteln ein Vorrang von aktivem Schallschutz vor passivem Schallschutz verankert werden.

Lärmschutz mit Augenmaß

Wir haben uns bereits in der letzten Legislatur mit unserem Antrag „Vorrang für Kinder – Auch beim Lärmschutz“ dafür stark gemacht, dass die rechtliche Situation von Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen in reinen Wohngebieten im Bauplanungsrecht verbessert wird.

Mit dem Antrag „Sport und Alltag verbinden – Lärmschutzregeln für Sportanlagen den heutigen Anforderungen anpassen“ machen wir deutlich, dass wir Sport und Alltag verbinden und die Lärmschutzregeln für Sportanlagen den heutigen Anforderungen anpassen wollen. Auch Kinderlärm auf Sportanlagen muss unter die „Kinderlärm-Privilegierung“ fallen. Außerdem setzen wir uns dafür ein, dass Sportanlagen leichter saniert werden können.

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