GroKo verwaltet Bahnlärm

Bahnlärm belastet

Bahnlärm belastet (rolibi/pixelio.de)

Den meisten lärmgeplagten Menschen an vielbefahrenen Eisenbahnstrecken wird durch die Neufassung der Verkehrslärmschutzverordnung nicht geholfen. Das gestrige Ergebnis zeigt die Ignoranz der Bundesregierung gegenüber dem berechtigten Gesundheitsinteresse aller Bürger_innen. Entgegengesetzt zur Koalitionsvereinbarung kommt es nicht zu einer Gesamtlärmbewertung des Verkehrs. Das ist für Oldenburg wichtig, weil sich dort besonders viele Autobahnen, Eisenbahnen und Hauptverkehrstrassen kreuzen. Am kommenden Freitag wird die Große Koalition den Verordnungsentwurf „Schall 03“ durch den Bundestag bringen. Diese soll die Berechnung der Schallimissionen an Schienenwegen nach dem Wegfall des Schienenbonus 2015 neu regeln.

Die vorgesehenen Änderungen der Bundesregierung sind jedoch für alle Lärmgeplagten eine völlige Enttäuschung. Besonders Güterzüge bleiben auch mit Schall 03 als Lärmquelle privilegiert. Dabei ist längst bewiesen, dass Verkehrslärm gesundheitsschädlich ist. In Deutschland sind über elf Millionen Menschen davon betroffen. Der Gesellschaft entstehen dadurch geschätzte 9,7 Milliarden Euro externe Verkehrskosten. Und die Lärmbelastungen nehmen trotz technischer Möglichkeiten für Entlastung stetig zu, vor allem nachts.

Die Umweltministerkonferenz der Länder hatte am 09. Mai 2014 gefordert, den Schutz gegen Verkehrslärm deutlich zu verbessern. Insbesondere sollten endlich verkehrsträgerübergreifende Regelungen für den Lärm an Straßen und Schienen geschaffen werden. Gerade hier versagt die neue Verkehrslärmschutzverordnung auf ganzer Linie. Viele Menschen, vor allem in Ballungsgebieten, leben nicht nur an einer Straße oder an einer Bahnstrecke oder dem Einzugsgebiet eines Flughafens, sondern sind oft von mehreren dieser Lärmquellen gleichzeitig betroffen.

Statt hier echte Entlastungen zu initiieren führt die Bundesregierung durch die jetzt in den Ausschüssen schon durchgesetzten Änderungen den gerade abgeschafften Schienenbonus durch die Hintertür wieder ein. Die Bundestagsmehrheit würde dadurch gegen die bisherige Beschlusslage des Parlaments und die Interessen der betroffenen Menschen, z.B. in Oldenburg, handeln. Darüber hinaus widerspricht die GroKo wieder einmal ihrer eigenen Koalitionsvereinbarung, aber das interessiert die Handelnden wohl auch in diesem Fall nicht.

Wir GRÜNE fordern u.a. daher von der Bundesregierung, endlich konkrete Regelungen zum verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz vorzulegen. Auch muss sichergestellt werden, dass darin ein Anspruch auf Durchführung einer Lärmsanierung bei Überschreitung eines Gesamtlärmpegels von 65 dB(A) (tagsüber) bzw. 55 dB(A) (nachts) für Wohngebiete festgeschrieben wird.

Hier findet ihr den Entschließungsantrag der Grünen zur Verordnung zur Änderung der Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV.

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