Giftige Holzschutzmittel: Bundesregierung ohne Plan

Foto von Rainer Sturm

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Biozid-Altlasten in Form von gesundheitsschädlichen Holzschutzmitteln, die lange Zeit im Bau eingesetzt wurden, bereiten seit Jahren Probleme und machen deutlich, dass von Seiten der Bundesregierung ein Handeln erforderlich ist. So wurden zum Beispiel bei Messungen in einem Zweifamilienhaus durch das Bremer Umweltinstitut im April 2015 teilweise sehr hohe Belastungen mit den stark gesundheitsschädlichen Holzschutzmittelbestandteilen Pentachlorphenol (PCP), Polychlorierte Naphthaline (PCN) und Lindan gemessen.

Zwar mussten nach DIN 68800 nicht alle Häuser von 1956 bis 1990 direkt verpflichtend mit pentachlorphenol- und lindanhaltigen Holzschutzmitteln behandelt werden, allerdings konnten sich Bauunternehmen bei späteren Schäden nur der Haftung entziehen, wenn sie sich dem chemischen Holzschutz bedienten. Faktisch handelte es sich also um einen Zwang zum chemischen Holzschutz.

Bei Untersuchungen zwischen 1995 und 2012 wurde in allen Humanproben der Stoff Triclosan gefunden. Dieser vergiftete in Tierversuchen die Blutzellen, bringt den Hormonhaushalt durcheinander und führt zu Unfruchtbarkeit. Weiterhin steht Triclosan im Verdacht, das Immunsystem zu schwächen, Allergien zu fördern und Krebs zu verursachen.

Die Antworten der Bundesregierung deuten darauf hin, dass es auch die Bundesregierung von erheblichen Altlasten in Form von giftigen Holzschutzmitteln in zwischen 1956 und 1989 gebauten Häusern ausgeht. Allerdings ist ihr deren konkreter Umfang nicht bekannt. Messungen der Innenraumluft zu Forschungszwecken wurden bisher nicht durchgeführt, und es sind dazu bedauerlicherweise auch keine weiteren Untersuchungen geplant. Auch welche neurologischen Auswirkungen die bis 1989 eingesetzten gesundheitsschädlichen Mittel haben, wurde nicht erforscht und die Bundesregierung plant hier auch keine Projekte.

Offensichtlich war und bleibt die Bundesregierung untätig, obwohl sie in ihren Antworten bestätigt hat, dass Menschen den Schadstoffen täglich ausgesetzt sind. Ebenso sind ihr die Folgewirkungen der flächendeckend eingesetzten Biozide auf die Umwelt bekannt ohne dass sie sich dieses Themas annehmen würde.

Und noch heute sind mehr als 150 Produkte zugelassen, die Biozide beinhalten, welche z.B. krebserregende Eigenschaften haben. Nach aktuellem Recht dürften diese Produkte nicht zugelassen werden. Zudem sind aufgrund von Übergangsregelungen Biozidprodukte ohne Zulassung legal auf dem Markt. Diesen Missstand will die Bundesregierung angeblich „so bald wie möglich“ beheben. Ich nehme sie gerne beim Wort und werde diesen Sachverhalt weiter kritisch begleiten.

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