Dobrindt will Klagerechte einschränken

Eigentlich ist es ganz einfach: Soll eine Straße gebaut werden, gibt es ein Bürgerrecht auf Klage gegen solche Vorhaben – und einen Instanzenweg zur rechtlichen Überprüfung. Doch nun ist es offensichtlich: Bundesverkehrsminister Dobrindt und sein Staatssekretär Ferlemann schränken dieses Recht massiv ein. Vorgeschoben wird die Beschleunigung der Planung. Faktisch ist das eine unerhörte Beschränkung der gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeiten für die Betroffenen. Dabei wird immer deutlicher, dass sachliche Kriterien für die Machtpolitik nach Gutsherrenart von Dobrindt und Ferlemann keinerlei Bedeutung haben.

Wie die Bundesregierung in ihrer lange herausgezögerten Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage unserer Grünen Bundestagsfraktion nun einräumen musste, gilt dies auch für die A20. Obwohl der verkehrliche Nutzen schon bei der Vorlage des Bundesverkehrswegeplans im Herbst vergangenen Jahres nicht plausibel dargestellt werden konnte, das Argument der notwendigen Beseitigung von Nadelöhren im Straßennetz für die A20 auch nach Aussage der Bundesregierung nicht geltend gemacht werden kann und besonders hohe natur- und umweltfachliche Bedenken gegen dieses Prestigeprojekt bestehen, soll zukünftig nur eine einzige Klageinstanz – beim Bundesverwaltungsgericht – zulässig sein.

Der niedersächsische Umweltministers Stefan Wenzel hatte bekanntlich noch versucht, eine Mehrheit im Bundesrat zu finden, die A20 und drei weitere unsinnige niedersächsische Autobahnbaubauprojekte zu steichen (aus der maßgeblichen Anlage zu § 17e Absatz 1 des Fernstraßengesetzes) – leider vergebens. Daher können wir nur hoffen, dass die Bundestagsabgeordneten der Großen Koalition einsichtig sind und mit uns GRÜNEN gemeinsam bei der endgültigen Abstimmung im Bundestag dieses Gesetz zum Abbau von legitimen Bürgerrechten noch stoppen werden.

 

Zum Hintergrund: Den Bundesratsantrag Niedersachsens zur Streichung u.a. der A20 aus der Anlage zum Gesetz finden Sie unter Punkt 2. in dieser Bundesratsdrucksache:

Niedersächsischer Antrag_Änderung Fernstrassgesetz_Bundesrat 10_03_2017

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