In der öffentlichen Anhörung am Montag zur Neuregelung von Klagerechten für Umweltverbände drehte sich alles um die Frage: Was nützen Umweltgesetze, wenn die Bundesregierung dafür sorgt, dass bei fehlerhafter Anwendung des geltenden Rechtes durch die Behörden diese Fehler nicht vor Gericht korrigiert werden können? Dabei wurde auch von Gutachtern der Regierungsfraktionen dieser Europa- und Völkerrechtsbruch klar benannt. Hier findet ihr eine Zusammenfassung der Anhörung zu den Klagerechten für Umweltverbände. Hier muss die Regierung im weiteren parlamentarischen Verfahren ihren Gesetzesentwurf noch deutlich nachbessern. Wir werden
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