Die Anwohner*innen in der Nachbarschaft von Gasförderplätzen haben ein Recht darauf, dass umgehend weitere Bodenuntersuchungen in die Wege geleitet werden und volle Datentransparenz auch durch den Betreiber Vermillion hergestellt wird. Zudem erwarte ich, dass beide ihrer Verantwortung nachkommen und die Schäden unverzüglich beseitigt und die Geschädigten entschädigt werden.
Doch dieser Fall wirft auch weitergehende Fragen im Zusammenhang mit der Förderung von vergleichsweise kleinen Mengen an Erdgas oder Öl auf. Trotz aller beschwichtigenden Öffentlichkeitsarbeit der Öl- und Gasförder-Unternehmen gibt es immer wieder Hinweise auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken im Umfeld von Förderplätzen. Weite Teile der Bevölkerung sehen das mittlerweile sehr kritisch, nicht nur, aber auch natürlich unter dem Stichwort Fracking.
Als Politik sind wir hier in der Pflicht, unsere Bevölkerung vor möglicherweise unbeherrschbaren Risiken zu schützen.
]]>Quelle: Dieter Schütz / pixelio.de
Wenn wir uns anschauen, was alles in Klärschlämmen enthalten ist wird deutlich, dass die Klärschlammverordnung zum Ziel haben muss ihren Teil zum vorsorgenden Gewässerschutz beizutragen. Klärschlamm ist ein Eintragspfad von massiv gesundheitsschädlichen Schwermetallen wie Quecksilber und Cadmium in die Umwelt, die sich dort anreichern und nicht abbauen.
Aber auch andere Schadstoffe (wie etwa PCB, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe und Phthalate) oder Arzneimittel finden über die Ausbringung von Klärschlamm ihren Weg in die Umwelt und in unser Wasser Abgesehen davon kommt die Problematik Mikroplastik noch hinzu.
So hat eine Untersuchung des Alfred-Wegener-Instituts aus 2014 zu „Mikroplastik in ausgewählten Kläranlagen“ im Auftrag des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands und Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz den Zusammenhang Kläranlagen, Mikroplastik und bodenbezogene Klärschlammverwertung unter-sucht. Diese Untersuchung zeigt, dass allein der Klärschlamm der 46 Klärwerke des OOWVs ungefähr 93 Milliarden Mikroplastikpartikel pro Jahr enthält.
Das Vorhandensein von Mikroplastik im Klärschlamm ist somit ein wichtiger Aspekt, der beachtet werden sollte, wenn über die Ausbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft entschieden wird. Allein durch die landwirtschaftlich genutzten Klärschlämme aller Kläranlagen des OOWV können rund 23 Milliarden Mikroplastikpartikel freigesetzt werden. Aus der genannten Publikation geht hervor, dass 90 % der in den Abwässern enthaltenen Mikropartikel aus Kunststoff in den Kläranlagen zurückgehalten und so die Eintragsmengen in Gewässer reduziert werden können.
Dies wird natürlich infolge der Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen konterkariert. Denn auch auf diesem Weg kann Mikroplastik von den Feldern ausgewaschen und in die Flüsse und Meere gelangen.
Daher wäre es sinnvoll gewesen die Anlagen mit einer Ausbaugröße von unter 50.000 Einwohner in die Systematik aufzunehmen und auch für diese Anlagen die bodenbezogene Verwertung zu unterbinden.
Wir Grünen hätten uns daher auch zumindest langfristig den Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung für kleinere Kläranlagen gewünscht. Denn Intakte Böden, sauberes Wasser und reine Luft sind Grundvoraussetzungen für ein gesundes Leben. Daher haben wir den Verordnungsentwurf abgelehnt.
Meine Rede zum dem Tagesordnungspunkt könnt ihr euch hier anschauen:
Entwurf der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung Drucksache 18/10884
Beschlussempfehlung und Bericht zu der Verordnung der Bundesregierung (Drucksache 18/11443)
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