Antibiotika im Trinkwasser: Viel zu viele Tiere auf viel zu wenig Raum

Ich bin nicht überrascht über den Antibiotika-Nachweis im Grundwasser im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg, denn im Raum Weser-Ems stehen etwa 90 Millionen Legehennen, Masthähnchen, Puten und Gänse auf genehmigten Stallflächen dicht an dicht. Die Landwirte sind gerade dazu verdammt, diesen Tieren Antibiotika zu verabreichen, damit nicht ein Tier alle anderen ansteckt. Und so ist es nur logisch, dass im Grundwasser diese Mengen an Antibiotika ankommen.

Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) hatte bei Untersuchungen des Grundwassers an vier von acht untersuchten Messstellen im Landkreis Cloppenburg erhöhte Werte des Tierarzneimittels festgestellt.

Den OOWV nehme ich gegen die sofort geäußerte Kritik des Kreislandvolks Cloppenburg in Schutz. Das Landvolk hat die Ergebnisse der Untersuchungen des Grundwassers durch den OOWV als „unzureichend“ und „unfachlich“ kritisiert. Diese Anschuldigungen des Landvolks bringen uns nicht weiter. Der OOWV erledigt seine gesetzlich auferlegte Pflicht. Woher soll denn sonst das Antibiotika Sulfadimidin kommen, wenn nicht aus der unmittelbaren Nähe dieser Massen von Tieren.

Ich schlage vor, so wie das auch unser GRÜNER Landwirtschaftsminister Christian Meyer fordert, die Quote des Tierbesatzes zu verringern, denn Deutschland verletzt wegen der EU-Nitratrichtlinie geltendes Recht und muss deshalb hohe Vertragsstrafen fürchten. Generell sorge ich mich um das Lebensmittel Wasser. Sauberes Trinkwasser muss für alle Menschen dauerhaft bezahlbar bleiben. Der OOWV muss seit vielen Jahren immer mehr Geld in die Hand nehmen, um das Wasser zu reinigen. Ich befürchte von daher rasant steigende Wasserpreise auf die Allgemeinheit zukommen.

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Humane Flüchtlingspolitik – Chance vertan!

Nie gab es so viele Flüchtlinge auf der Welt wie heute, selten gab es so viel öffentliche Aufmerksamkeit, zumindest auf Teile der weltweiten Flüchtlingsdramen z.B. in Syrien und Nordirak bzw den Nachbarländern, die die übergroße Mehrzahl der Flüchtlinge aufnehmen. Allerdings bleiben andere Dramen, u.a. in der Zentralafrikanischen Republik oder Eritrea, auch weiterhin außerhalb der Kameras dieser Welt.

Gleichzeitig finden wir in der Öffentlichkeit, den Medien, aber auch in allen Fraktionen im Bundestag eine große verbale Einigkeit, die endlich eine „Willkommenskultur“ in Deutschland anmahnt. Gut so!

Leider hat nun heute die Mehrheit unserer Volksvertretung eine große Chance vertan, diesen Worten auch praktische Taten folgen zu lassen und unseren Antrag auf Abschaffung des Asylbewerbeleistungsgesetzes abgelehnt. Selbst das Bundesverfassungsgericht hatte das Asylbewerberleistungsgesetz in Frage gestellt. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum für Flüchtlinge das Existenzminimum, das für die ALG2-Berechnung definiert wird (und auch das halten wir ja für deutlich zu gering), noch unterschritten werden darf. Das ist inhuman und gerade für ein reiches Land wie Deutschland mehr als unwürdig und sicher kein Ausdruck einer „Willkommenskultur“. Schade, dass die große Koalition diesen Zustand nicht endlich beenden will!

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes, Drucksache 18/2736

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In der Viererkette

In Dress des FC Bundestag

In Dress des FC Bundestag [Bilderschau bitte klicken!]

Sport findet in meinem Berliner Leben auch wieder statt. Okay, nicht so regelmäßig wie ich eigentlich möchte, aber immerhin ist ein Anfang gemacht und der ist ja bekanntlich der Schwerste: Ich habe mein Debut in der Fußballnationalmannschaft des FC Bundestag gegeben. Ein 0:0 des FC Bundestag gegen die Mannschaft der Bundessteuerberaterkammer haben wir uns erspielt. In diesem fraktions-übergreifend zusammengesetzten Team, das regelmäßig in Sitzungswochen gegen Mannschaften von Verbänden, Institutionen und Unternehmen spielt, übernahm ich wie früher in der E-Jugend beim SFN Vechta die Position des linken Verteidigers.

Im Gegensatz zur A-Nationalmannschaft ist die Bundestags-Mannschaft für die Europameisterschaft, die über Himmelfahrt 2015 am Vierwaldstätter See in der Schweiz ausgetragen wird, qualifiziert. Dort geht es dann gegen die Parlamentsmannschaften aus Österreich, der Schweiz und Finnland.

Auf dem Feld

Auf dem Feld


Die Mannschaft

Die Mannschaft

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Wasserpreise werden rasant steigen

Trinkwasser in Gefahr!, 4.11.14 19.30h, Bürgerhaus Schortens

Trinkwasser in Gefahr!, 4.11.14 19.30h, Bürgerhaus Schortens

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Kleine Anfrage zu Regulierungen beim Fracking

Katja Neubauer/pixelio.de

Katja Neubauer/pixelio.de

Die Bundesregierung hatte angekündigt, im Sommer 2014 Regelungen für das Fracking vorzulegen. Dieser Zusage ist sie nicht nachgekommen. Daher haben Julia Verlinden und ich im Oktober eine Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion initiiert, um Details zu den geplanten Regelungen zu erfahren.

Ein wichtiges Ergebnis der Anfrage: Die Bundesregierung spielt beim Thema Fracking weiter auf Zeit. Gesetze und Verordnungen zum Fracking will sie nun im ersten Halbjahr 2015 auf den Weg bringen. Für die Ausbeutung von Gas und Öl aus Gesteinsschichten von mehr als 3000 Metern Tiefe soll es dabei nach dem Willen der Bundesregierung nur wenige Hindernisse geben. Fracking-Forschungsbohrungen will sie auch in höher gelegenen Schichten erlauben. Die spätere kommerzielle Nutzung solcher Forschungsbohrungen schließt die Bundesregierung nicht aus.

Die geplanten Regelungen sind besonders bedenklich, wenn man sich die Vielzahl der Lizenzen zur Erkundung von Gas- und Ölfeldern anschaut, die in Deutschland bereits vergeben wurden. Es droht ein breiter Rückschlag für den Klima- und Umweltschutz, wenn Fracking zur Erschließung von bisher unzugänglichen Erdgasvorkommen in weiten Teilen Deutschland erlaubt würde. Mit der Erlaubnis für Fracking würde die Bundesregierung ihr Bekenntnis zum Klimaschutz weiter durchlöchern und die ausgerufene Energiewende konterkarieren.

Hier finden Sie die Antworten der Regierung auf unsere Fragen:

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Geplante Regulierung im Fracking, BT-Drucksache 18/2829

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