Ackerboden ohne Klärschlamm

Quelle: Dieter Schütz / pixelio.de

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Wenn wir uns anschauen, was alles in Klärschlämmen enthalten ist wird deutlich, dass die Klärschlammverordnung zum Ziel haben muss ihren Teil zum vorsorgenden Gewässerschutz beizutragen. Klärschlamm ist ein Eintragspfad von massiv gesundheitsschädlichen Schwermetallen wie Quecksilber und Cadmium in die Umwelt, die sich dort anreichern und nicht abbauen.

Aber auch andere Schadstoffe (wie etwa PCB, Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe und Phthalate) oder Arzneimittel finden über die Ausbringung von Klärschlamm ihren Weg in die Umwelt und in unser Wasser Abgesehen davon kommt die Problematik Mikroplastik noch hinzu.

So hat eine Untersuchung des Alfred-Wegener-Instituts aus 2014 zu „Mikroplastik in ausgewählten Kläranlagen“ im Auftrag des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbands und Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz den Zusammenhang Kläranlagen, Mikroplastik und bodenbezogene Klärschlammverwertung unter-sucht. Diese Untersuchung zeigt, dass allein der Klärschlamm der 46 Klärwerke des OOWVs ungefähr 93 Milliarden Mikroplastikpartikel pro Jahr enthält.

Das Vorhandensein von Mikroplastik im Klärschlamm ist somit ein wichtiger Aspekt, der beachtet werden sollte, wenn über die Ausbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft entschieden wird. Allein durch die landwirtschaftlich genutzten Klärschlämme aller Kläranlagen des OOWV können rund 23 Milliarden Mikroplastikpartikel freigesetzt werden. Aus der genannten Publikation geht hervor, dass 90 % der in den Abwässern enthaltenen Mikropartikel aus Kunststoff in den Kläranlagen zurückgehalten und so die Eintragsmengen in Gewässer reduziert werden können.

Dies wird natürlich infolge der Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftliche Flächen konterkariert. Denn auch auf diesem Weg kann Mikroplastik von den Feldern ausgewaschen und in die Flüsse und Meere gelangen.
Daher wäre es sinnvoll gewesen die Anlagen mit einer Ausbaugröße von unter 50.000 Einwohner in die Systematik aufzunehmen und auch für diese Anlagen die bodenbezogene Verwertung zu unterbinden.

Wir Grünen hätten uns daher auch zumindest langfristig den Ausstieg aus der bodenbezogenen Klärschlammverwertung für kleinere Kläranlagen gewünscht. Denn Intakte Böden, sauberes Wasser und reine Luft sind Grundvoraussetzungen für ein gesundes Leben. Daher haben wir den Verordnungsentwurf abgelehnt.

Meine Rede zum dem Tagesordnungspunkt könnt ihr euch hier anschauen:

Entwurf der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung Drucksache 18/10884

Beschlussempfehlung und Bericht zu der Verordnung der Bundesregierung (Drucksache 18/11443)

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Ein Kommentar zu “Ackerboden ohne Klärschlamm
  1. von Marschall, Larissa sagt:

    Die Alternative – Verbrennung von Klärschlamm im großen Stil zulasten von Klima und sauberer Luft sowie Verschlechterung der Böden aufgrund fehlender Humuszuführung bei vermehrter Nutzung von Kunstdünger (dessen Herstellung weitere Umweltbelastung mit sich bringt und der häufig höhere Gehalte an Uran und Schwermetallen aufweist) erscheint mir keine bessere Lösung. Was streben Sie an? Wird es Forschung zur Aufbereitung von Klärschlamm in umweltfreundlich nutzbare Formen geben? Werden Industrien schärfere Auflagen für den Eintrag von Schadstoffen in die Umwelt bekommen, die aber möglicherweise zulasten von deutschen Arbeitsplätzen gehen? Oder haben Sie eine ganz andere Lösung parat?

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