Hochwasserschutz darf nicht baden gehen

Hochwasser der Aller bei Verden                                  (neurolle Rolf /pixelio.de)

Hochwasser der Aller bei Verden (neurolle Rolf /pixelio.de)

Sommertouren und warme Worte von Kabinettsmitgliedern werden die flussnahen Dörfer und Städte nicht vor Über- schwemmungen schützen. Wenn ein Hochwasser durch Deutschland rollt, unterstützt die Bundesregierung immer nur im Nachhinein die Opfer – vorbeugend geschieht viel zu wenig und das auch noch viel zu langsam. Flutopferhilfefonds sind richtig, ersetzen aber keine Vorsorge. Hier steht Ministerin Hendricks in der Pflicht: Sie muss ihren Worten Taten folgen lassen und den ökologischen Hochwasserschutz konsequent vorantreiben.

Die grüne Bundestagsfraktion hat nach ihrem Fraktions- beschluss zum ökologischen Hochwasserschutz einen entsprechenden Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, endlich ein anspruchsvolles Programm zum ökologischen Hochwasserschutz auf den Weg zu bringen.

Mehr Raum für Flüsse statt leerer Versprechen

Flüsse brauchen mehr Raum in Deutschland. Jeder Euro für den ökologischen Hochwasserschutz ist günstiger und besser angelegt als die sonst immer wieder notwendige Schadensbeseitigung. Umweltministerin Hendricks versprach auf ihrer Sommertour 2014 rund 1,2 Milliarden Euro in den nächsten zehn Jahren für den vorsorgenden Hochwasserschutz. Eine medienwirksame Inszenierung und ein leeres Versprechen – in den Beratungen zum Haushalt 2015 taucht dieser Posten nicht auf. Dabei brauchen wir dringend ein ambitioniertes Programm der Bundesregierung für den ökologischen Hochwasserschutz.

Zwar beteiligt sich der Bund im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) an den Kosten für Dämme oder Maßnahmen der Deichverstärkung. Die Ausgaben des Bundes für Renaturierungen erreichen aber nicht einmal die Hälfte der Ausgaben für den baulichen Hochwasserschutz. Dies ist für uns nicht nachvollziehbar, denn vorbeugende Maßnahmen zum Hochwasserschutz sind preiswerter. So hat die Studie „Study on Economic and Social Benefits of Environmental Protection“ im Auftrag der Europäischen Union ergeben, dass Klimafolgenanpassungen wie ökologischer Hochwasserschutz einen hohen bis sehr hohen Kosten-Nutz-Faktor haben und ein investierter Euro zwischen sechs und neun Euro an Wiederaufbaukosten spart.

Keine Verschlimmbesserungen durch unkoordiniertes Handeln

Wenn die Umweltministerin sagt, es wird keinen bundesweiten Deichgrafen beziehungsweise Deichgräfin geben, schiebt sie die Verantwortung auf die Länder ab. Eine bundesweite Koordinationsstelle für ökologischen Hochwasserschutz ist dringend notwendig. Nur so kann verhindert werden, dass Deicherhöhungen in flussaufwärts gelegenen Bundesländern nicht zu noch mehr Wasser in flussabwärts gelegenen Bundesländern führen. Das Hochwasserproblem wäre sonst nicht nur verlagert, sondern sogar erheblich gesteigert.

Gleiches gilt natürlich für die Flüsse Elbe und Donau auf internationaler Ebene, hier ist ebenfalls eine Koordination der Maßnahmen notwendig. Der Bund ist also durchaus in der Pflicht die Koordination zu übernehmen, wenn er die Länder mit ökologischem Hochwasserschutz nicht im Regen stehen lassen will.

Grüne Eckpunkte Ökologischer Hochwasserschutz:
  • Ausweitung von Überschwemmungsflächen und Poldern
  • Wiederherstellung und Renaturierung von Auen
  • Ökologische Aufwertung gewässernaher Flächen
  • Reduzierung von Flächenversiegelungen
  • Ausreichende Finanzierung des Ökologischen Hochwasserschutzes
  • Aufbau einer bundesweit kohärenten hochwasserschutzbezogenen Raumordnung und Flussbewirtschaftung
  • Vermeidung zukünftiger Besiedlung und Bebauung hochwassergefährdeter Zonen
  • Ökologisierung der landwirtschaftlichen Landnutzung zur Vermeidung von Erosion und Verbesserung der Wasseraufnahmekapazität der Böden
  • Außerdem sind selbstverständlich verstärktes Engagement im Klimaschutz und für alle greifenden Versicherungsregeln übergeordnet zu organisieren.
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