Endlich: Weg für Düngereform frei

Das Grundwasser in Deutschland ist viel zu hoch mit Gülle belastet, das hat zuletzt der Nitratbericht der Bundesregierung gezeigt. Mit der auf vielfältigen Druck von uns Grünen und der EU-Kommission nun endlich erzielten Einigung zwischen Bundesagrar- und Bundesumweltministerium und den Länderministern verbinden wir die Hoffnung, dass die Blockade des Düngerechts ein Ende hat und der Grundwasserschutz endlich angepackt wird. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt glänzte bei der notwendigen Reform von Düngegesetz und Düngeverordnung zuvor jahrelang durch Aussitzen und Abwarten.

Zuletzt hatte die EU-Kommission die Geduld verloren und Deutschland wegen der überhöhten Nitratbelastung der Gewässer verklagt, deren Ursache vor allem in der industriellen Tierhaltung und intensivem Gemüseanbau zu suchen ist.

Danke an den niedersächsischen Landwirtschaftsminister Christian Meyer und die weiteren Grünen Landesminister, die sich im zähen Ringen mit der GroKo für ein Ende der Überdüngung und eine Verschärfung des Düngerechts stark gemacht haben. Nach der Einigung vom vergangenen Mittwoch erwarten wir von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt nun zügig einen überarbeiteten Entwurf der Düngeverordnung im parlamentarischen Verfahren. Man darf gespannt sein.

Die Grünen Minister haben sich ebenso wie unsere Bundestagsfraktion seit langem für mehr Transparenz und eine bessere Kontrolle der Betriebe stark gemacht, um das übermäßige Ausbringen von Gülle zu unterbinden. Die Hoftorbilanz – oder wie sie jetzt genannt wird, die „Stoffstrombilanz“ – und die Einbeziehung der Gärreste aus Biogasanlagen ist ein Erfolg, ebenso die besseren Möglichkeiten der Überwachung durch die die Behörden. Erfreulich ist auch, dass es den grünen Verhandler*innen gelungen ist, die vorher vom Ministerium geplanten starken Belastungen für die Weidehaltungsbetriebe zu verhindern. Kritisch ist vor allem zu bewerten, dass zunächst nur große Betriebe mit vielen Tieren je Hektar eine sogenannte Stoffstrombilanz vorlegen müssen.

Das Düngegesetz soll noch im Januar vom Bundestag verabschiedet werden.

Im März könnte der Bundesrat dann über das Gesamtpaket aus Gesetz und Verordnung abstimmen. Ob die vorgesehenen Maßnahmen genügen, um den Herausforderungen des Wasserschutzes gerecht zu werden, muss dann intensiv evaluiert werden. Bei Bedarf muss die Düngegesetzgebung sonst rasch nachgeschärft werden.

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