Düngeverordnung unter Druck der EU

Aufgrund der schlechten Nitratwerte im Grundwasser weiter Teile Deutschlands hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet, die die SteuerzahlerInnen teuer zu stehen kommen kann. Auf 27 % der Landesfläche, insbesondere natürlich in den Agroindustriezentren Südoldenburgs und Westfalens, ist die Grundwasserqualität alarmierend schlecht, insgesamt steht Deutschland bei der Einhaltung der Nitratrichtlinie in der EU vor Malta an vorletzter Stelle.

Thomas Max Müller/ pixelio.de

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Der Hauptgrund für dieses Problem ist unbestreitbar in der zu hohen Viehbesatzdichte in den betroffenen Regionen zu suchen. Die in der Gülle enthaltenen Nährstoffe – neben dem nitratbildenden Stickstoff u.a. auch Phosphat, das vor allem zur Überdüngung unserer Gewässer beiträgt – sowie die hinzukommenden Gärreste aus den vielen Biogasanlagen können von den angebauten Pflanzen nicht mehr verarbeitet werden und werden in Oberflächengewässer und das Grundwasser ausgeschwemmt.

Hier gefährden sie Trinkwasserbrunnen unserer Wasserversorger, die zur Einhaltung der Grenzwerte Wasser aus belasteten Brunnen mit „sauberem“ Wasser aus anderen Brunnen verschneiden müssen. Gelingt das nicht mehr, müsste das Wasser sehr aufwändig vom Nitrat gereinigt werden. Ein Beispiel aus Franken lässt für diesen Fall eine Verdoppelung der Trinkwasserpreise befürchten. Darüber hinaus gibt es aber auch weitere, für das bloße Auge weitaus sichtbarere Folgen, z.B. die massive „Blaualgen“-Belastung unseres Zwischenahner Meeres oder die „Todeszonen“ in Nord- und Ostsee.

Der Handlungsbedarf ist also unübersehbar. Jedoch legte das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium bisher nur einen Entwurf für die Neufassung der Düngeverordnung vor, die selbst von der EU-Kommission für völlig unzureichend erachtet wird, die notwendigen Veränderungen einzuleiten. Eine Blockade-Koalition aus Bauernverband und Landwirtschaftsministerium riskiert gegen jeden fachlichen Rat von Umweltministerium, Wasserverbänden, Umweltverbänden und auch dem Sachverständigenrat der Bundesregierung (SRU) eine empfindliche Strafzahlung an die EU (Frankreich zahlte in einem ähnlichen Fall 2007 mal 28 Mio €).

Was wäre kurzfristig zu tun?

  • Einführung einer Hoftorbilanzierung der Nährstoffströme unter Einbeziehung der Gärreste aus Biogasanlagen und ohne Abzüge „anlagenbedingter Nährstoffverluste“
  • Begrenzung der zulässigen Stickstoffüberschüsse auf deutlich unter die bisher geplanten 60 kg N/ha/Jahr
  • Flächendeckende Messung der Reststickstofffrachten auf den Äckern nach der Ernte als Grundlage für die Berechnung der zulässigen Düngemengen im Folgejahr
  • Anpassung der Dünge-Sperrfristen an die Aufnahmefähigkeit der Feldfrüchte und Ausweitung der Lagerkapazitäten auf 9 Monate
  • unverzügliche Einarbeitung der Düngung in die Erde bzw. Ausbringung durch Technologien, die den Dünger möglichst direkt an die Pflanze bringen
  • Ausweisung von Gewässerrandstreifen, die einem Düngeverbot unterliegen von mindestens 10 Metern für Gewässer 1. Ordnung und mindestens 5 Metern für Gewässer 2. Und auch 3. Ordnung
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