Peter Meiwald, Dennis Rohde und Katja Keul mit den Referenten und Vertreter*innen und Vertretern des Verbands der Ezidischen Juristinnen und Juristen
Am Donnerstagmorgen stand schwere Kost auf dem Programm. Zusammen mit dem Verband der Ezidischen Juristinnen und Juristen hatten Dennis Rohde und ich zu einem Parlamentarischen Frühstück zum Thema „Verbrechen gegen die Menschlichkeit des Daesh (auch bekannt als „Islamischer Staat“) im Nordirak und Syrien – Möglichkeiten des (Völker-)Rechts“ eingeladen.
Zahlreiche Berichte informieren über das, was in den vom Daesh (sog. „Islamischer Staat“) eingenommenen Gebieten des Irak und Syriens geschieht. Verwiesen sei hier insbesondere auf den einschlägigen Bericht des Human Rights Council der Vereinten Nationen vom 13. März 2015. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen verurteilte in seiner Resolution 2249 (2015) „mit allem Nachdruck die fortgesetzten schweren, systematischen und ausgedehnten Menschenrechtsverletzungen gegen das humanitäre Völkerrecht“ des Daesh im Irak und in der Levante.
Während dieser Beschluss des Sicherheitsrates keinen expliziten Verweis auf Verbrechen
gegen die Menschlichkeit oder einen Völkermord enthält, qualifiziert der zitierte Bericht
des Human Rights Council Vorgänge im Untersuchungsgebiet als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Völkermord. Von Völkermord
sprechen auch ein Beschluss des Europäischen Parlamentes vom Februar 2016 wie auch eine Resolution des Repräsentantenhauses der USA vom März 2016.
Peter Meiwald, Dennis Rohde und Katja Keul mit den Referenten und Vertreter*innen und Vertretern des Verbands der Ezidischen Juristinnen und Juristen
Folgende Fragen wurden mit Experten erörtert: Was folgt in rechtlicher Betrachtung aus einer Qualifizierung des Geschehens unter Kontrolle des Daesh als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Völkermord? Und welche politischen Konsequenzen sind daraus zu ziehen? Was kann (und sollte) in Deutschland und darüber hinaus getan werden, um die vorhandenen rechtlichen Mechanismen zur Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Völkermordverbot in Gang zu setzen?
Nach der Begrüßung durch Dennis Rhode und einführende Worte durch Frau Erika Bulut, Stellvertretende Vorsitzende des Verbands Ezidischer Juristinnen und Juristen, referierten die eingeladene Experten Jasper Hoppenbrock (Institut für Konfliktmanagement, Frankfurt/O) seinen Vortrag „Völkermordtatbestand der VN & Handlungsmöglichkeiten der Regionalregierung im Nord-Irak“ und Prof. Dr. Manfred O. Hinz, Professor am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen, seinen Vortrag „Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch den Daesh: Was sind mögliche rechtliche Folgen?“.
Nach den Vorträgen diskutierten wir mit den anwesenden Mitgliedern des Deutschen Bundestages, des Verbandes der Ezidischen Juristinnnen und Juristen und weiteren Gästen über das weitere Vorgehen. Einig waren sich die Anwesenden darin, dass Deutschland in der völkerrechtlichen Verantwortung steht, tätig zu werden und sich für eine politische Verurteilung (ähnlich der aktuellen Armenien-Resolution des Bundestages) und eine völkerstrafrechtliche Ahndung der Verbrechen des Daesh einzusetzen.
]]>
Parlamentsbeteiligung Syrien-Mandat
Heute bringt die Bundesregierung das Syrien-Kriegseintritts-Mandat in den Bundestag ein, Freitag soll dann bereits abschließend abgestimmt werden.
Solidarität mit Frankreich ist natürlich ein wichtiges Motiv und die Bekämpfung von Daesh ist unumstritten notwendig. Aber trotzdem werde ich das Mandat u.a. aus folgenden Gründen ablehnen:
Darüber hinaus haben die diversen Anschläge der vergangenen Wochen gezeigt, wie wichtig gesellschaftliche Integrationsanstrengungen und Diplomatie sind.
]]>Das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages überträgt live die Sondersitzung „Humanitäre Hilfe für Flüchtlinge im Irak und Kampf gegen die Terrororganisation IS“.
Hier findet ihr meinen Brief an die Bundeskanzlerin zur Situation religiöser Minderheiten im Irak.
]]>Stop the carnage – Stop IS
Die Situation der religiösen Minderheiten im Irak und auch in Syrien bewegen mich zunehmend. Ich habe daher einen Brief an die Bundeskanzlerin geschickt in dem ich Sie auffordere schnell zu Handeln.
In Anbetracht der Gesamtumstände sollten insbesondere verschiedene Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden. Zunächst die Beschleunigung der anhängigen bzw. noch einzuleitenden Asylverfahren der yezidischen Kurden und anderer religiöser Minderheiten, die bereits nach Deutschland fliehen konnten. Ergänzend werden sollte diese Maßnahme durch die Annahme der Gruppenverfolgung für die Yeziden aus dem IS-Krisengebiet. Hier findet ihr den Peter Meiwald Situation religiöser Minderheiten im Irak.
Möglichkeiten zu Spenden gibt es viele, ich möchte hier auf zwei Organisationen hinweisen:
]]>